Zehn Tage vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die am 14. Mai in der Türkei stattfinden, traten Propagandafreiheit und einige Wahlverbote in Kraft.
Ausstrahlung für oder gegen eine politische Partei oder einen Kandidaten oder in einer Weise, die die Abstimmung der Bürger beeinflusst, mit Namen wie kleinen Referenden, über öffentliche Meinungsumfragen, Umfragen, Forderungen, Informationen und Verbindungstelefone innerhalb von 10 Tagen vor dem Abstimmungstag Zufällige Verteilung ist verboten.
Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die Generalstaatsanwaltschaft, der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK), die Informationstechnologie- und Verbindungsinstitution (BTK) und der Verband der Zugangsanbieter benachrichtigt.
Verbot von Versuchen, das Wählervotum zu beeinflussen
Der Staat, angeschlossene Haushaltsverwaltungen, besondere Landesverwaltungen, Kommunen und deren angeschlossene Abteilungen und Institutionen, wirtschaftliche Staatsunternehmen und von ihnen gegründete Institutionen und verbundene Unternehmen sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und die Organisation von Feierlichkeiten (einschließlich Eröffnung und Spatenstich), Anlässlich der Arbeiten und Dienstleistungen, die aus den Quellen der der Gesellschaft unterstehenden Organisationen stammen, Reden halten, Erklärungen abgeben und Veröffentlichungen darüber vornehmen. Organisationen, die Gegenstand der Rede sind, sowie Vereine und Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können keine Initiativen ergreifen, die das Stimmrecht der Wähler beeinflussen können.
Verbote für Minister und Abgeordnete
Mit Inkrafttreten der Propagandafreiheit werden auch Einschränkungen für Minister und Abgeordnete umgesetzt. Bei den Wahlen vom 14. Mai wurden alle Minister mit Ausnahme von zweien Parlamentskandidaten.
Während dieser Zeit dürfen keine Beamten an Reisen von Ministern, Abgeordneten und Kandidaten zur Wahlpropaganda teilnehmen. Darüber hinaus können Minister und Abgeordnete wegen der Wahlpropaganda, die sie im Land machen werden, nicht mit ihren Dienstwagen und Fahrzeugen reisen, die für den offiziellen Dienst bestimmt sind. Während ihrer Reisen mit dieser Absicht werden keine Begrüßungs- und Abschiedszeremonien abgehalten und keine offiziellen Bankette gemäß dem Protokoll abgehalten.
Wie wird der Prozess ablaufen?
Der Wahlprozess, der am 27. April mit den Zollschleusen und dem Wahlprozess im Ausland begann, wird wie folgt fortgesetzt:
Radio- und Fernsehpropagandareden beginnen am 7. Mai. An diesem Tag wird die Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler abgeschlossen sein. Am 9. Mai endet der Wahlprozess im Ausland, am 13. Mai endet die Wahlpropaganda mit dem Prestige um 18.00 Uhr. Wahlverbote werden am 14. Mai, dem Wahltag, um 24:00 Uhr aufgehoben. Die diskontinuierlichen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen werden noch am selben Tag bis 23.59 Uhr bekannt gegeben.
DW/TY
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