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6-jähriger Kindesmissbrauchsfall vorgebracht

Die erste Anhörung des Falls über den Missbrauch von HKG, der Tochter von Yusuf Ziya Gümüşel, dem Gründer der Hiranur-Stiftung, die der Gemeinde İsmailağa angehört, ab dem 6. Lebensjahr, die am 22. Mai 2023 stattfinden soll, wurde auf den 30. Januar 2023 verschoben , auf Antrag des Ministeriums für Familie und soziale Dienste.
Das an dem Fall beteiligte Ministerium für Familie und soziale Dienste beantragte eine Verschiebung des Anhörungstermins. Das zweite Oberste Strafgericht Anatoliens hat dem Antrag stattgegeben. Die erste Anhörung, bei der Kadir Wishli, Vater Yusuf Ziya Gümüşel und Mutter Fatima Gümüşel vor einem Richter erscheinen werden, wurde vom 22. Mai 2023 auf den 30. Januar 2023 verschoben.

In dem Fall stehen Kadir Willed, Vater Yusuf Ziya Gümüşel und Mutter Fatima Gümüşel ohne Festnahme vor Gericht.

Der Anwalt von HKG beantragte beim Gericht eine Festnahme

Der Anwalt des Beschwerdeführers forderte auch die Verhaftung des Gründers der Hiranur-Stiftung, Yusuf Ziya Gümüşel, der seine Tochter im Alter von 6 Jahren in einer religiösen Ehe geheiratet hatte.

Der Anwalt der HKG, der sich an das Gericht wandte, beantragte die Verhaftung der schwebenden Angeklagten Kadir Isteli, Vater Yusuf Ziya Gümüşel und Mutter Fatima Gümüşel und die Vertraulichkeit der Dokumente.

Die im Rahmen der Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbereitete Anklageschrift wurde am 9. Dezember angenommen.
In der Anklageschrift wird für Kadir Wishli, den Hauptverdächtigen des Falls, eine Freiheitsstrafe von bis zu 68 Jahren, nicht weniger als 30 Jahren, gefordert; Für Vater Yuzuf Ziya Gümüşel und Mutter Fatma Gümüşel wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 48 Jahren, nicht weniger als 18 Jahren, gefordert.

Nach den Angaben in der Anklageschrift war HKG im Alter von sechs Jahren mit Kadir Istekli unter dem Namen „religiöse Ehe“ „verheiratet“, seit diesem Datum sexuell missbraucht, im Alter von 7-8 Jahren vergewaltigt, Verlobung bei mit 13, Hochzeit mit 14, mit 17. sie war schwanger.

Aufgrund der im Jahr 2012 von der HKG bei der Staatsanwaltschaft erstatteten Ordnungswidrigkeitsanzeige zu dem Vorfall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings stellte der damalige Ermittlungsstaatsanwalt anstelle von HKG, der mit 14 Jahren zur Knochenaltersprüfung geschickt wurde, seinen Vielfraß als Ergebnis der Untersuchung auf die Probe, und sein Alter war 21, woraufhin er 2013 beschlossen, keine Anklage zu erheben. Dabei trat die Fahrlässigkeit des Familienministeriums und der Staatsanwaltschaft in den Vordergrund.

DHA, DW/GY, HT, JD, BÖ

DW

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