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Präsidentschaftskandidat des AKP-Clusters Erdogan

Der parlamentarische Cluster der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung beschloss, Recep Tayyip Erdoğan als Präsidentschaftskandidaten für die Wahlen am 14. Mai zu nominieren. Die Sitzung fand unter Ausschluss der Presse statt.

AKP-Clusterführer İsmet Yılmaz gab eine Erklärung zu diesem Thema ab: „Nach dem 101. Punkt der Verfassung, nach dem 7. und 8. Element des Präsidentschaftswahlgesetzes, nach dem 27. Punkt des Gesetzes über politische Parteien und dem Türkischen Grand National Versammlung AK Gemäß der Geschäftsordnung des Parteiclusters wurde von allen Abgeordneten, die an der Clustersitzung teilnahmen, einstimmig beschlossen, dass unser Präsident, der Generalvorsitzende der AK-Partei, Recep Tayyip Erdoğan, heute vom AK-Parteicluster zu unserem Präsidentschaftskandidaten erklärt werden soll. Yılmaz sagte: „Wann planen Sie, ihn zum Obersten Wahlausschuss zu bringen?“ Er antwortete: „Ich hoffe nächste Woche“.

Gemäß dem vom Obersten Wahlrat bekannt gegebenen Wahlkalender beginnen die Nominierungsanträge, die von den politischen Parteien bei der YSK einzureichen sind, am Sonntag, dem 19. März. Bewerbungsschluss ist am Donnerstag, den 23. März um 17.00 Uhr.

Die Präsidentschaftskandidatenliste wird durch die Veröffentlichung im Amtsblatt am Freitag, den 31. März, gefestigt. Eines Tages wird die Propagandaperiode für die Präsidentschaftswahlen begonnen haben. Die Wahlpropaganda endet am Freitag, 13. Mai.

DW/EC, JD

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