Das Verfassungsgericht hat zum zweiten Mal den Antrag abgelehnt, das Einstellungsverfahren gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) auf die Zeit nach der Präsidentschaftswahl am 14. Mai zu verschieben. Damit geht nach der mündlichen Verteidigung der HDP am 11. April der Papierkram in die Entscheidungsphase.
Während die Türkei zu den Wahlen am 14. Mai geht, schreitet andererseits das Schließungsverfahren gegen die HDP voran. Nach den Worten des Chefanklägers des Obersten Berufungsgerichts Bekir Şahin vom 10. Januar war die HDP an der Reihe.
Wegen des Erdbebens beantragte die HDP jedoch eine Nachfrist, und das Verfassungsgericht gab dem 11. April einen Tag zur mündlichen Verteidigung.
In dieser Mitte stellte die HDP einen zweiten Antrag an das Verfassungsgericht und forderte, die Wortverteidigung auf die Zeit nach der Wahl zu verschieben.
Die Vollversammlung des Verfassungsgerichtshofes trat heute zusammen und lehnte den Antrag einstimmig ab.
Das Verfassungsgericht lehnte in seiner Sitzung am 26. Januar den Antrag der HDP auf ein Beispiel ab.
In dieser Mitte hob das Verfassungsgericht am 9. März mit 8 zu 7 Stimmen die Sperrentscheidung der HDP zu Staatshilfekonten vom 5. Januar auf.
So was jetzt?
Die HDP wird am 11. April eine mündliche Erklärung abgeben. Im Anschluss an diesen Prozess wird der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Zühtü Arslan, das Dokument an den Hauptberichterstatter senden, um seinen Bericht auf der Grundlage des Falls vorzubereiten. Der zu erstellende Bericht wird an die Mitglieder verteilt. An einem von Arslan festzulegenden Tag werden die Mitglieder des Verfassungsgerichts zusammentreten und die endgültige Entscheidung über den Schließungsfall treffen.
Im Abschlussverfahren, das seit dem 21. Juni 2021 beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, reichen 10 Stimmen von 15 Mitgliedern für die Entscheidung. Neben der Schließung der HDP fordert die Anklageschrift die Beschlagnahme von Finanzhilfen und ein politisches Verbot von 451 Personen.
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