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In Deutschland wurde gegen Corona-Impfstoffe geklagt

Bundesweit wurden mindestens 185 Klagen wegen angeblich durch Corona-Impfstoffe verursachter gesundheitlicher Probleme in Deutschland eingereicht.

Gegen vier große Hersteller von Corona-Impfstoffen, darunter die in Deutschland ansässige BioNTech, wurden Klagen zweier Anwaltskanzleien in den Städten Düsseldorf und Wiesbaden eingereicht.

Die erste mündliche Verhandlung des ersten Verfahrens einer Frau gegen BioNTech, die behauptet, ihr Herz sei durch ihre Corona-Impfung geschädigt worden, wird voraussichtlich am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt. Der Anwalt des Klägers erklärte, er wolle, dass sein Mandant, der ebenfalls in der medizinischen Abteilung tätig sei, anonym bleibe.

Wie wird der Rechtsweg ablaufen?

Jede gegen Corona-Impfstoffhersteller eingereichte Klage wird separat betrachtet. In den Klagen soll eine Antwort auf die Frage gesucht werden, ob ein Zusammenhang zwischen der Impfung und den Klagen der Kläger besteht. In diesem Zusammenhang werden Gutachten von Sachverständigen eingeholt und die Gerichte entscheiden auf der Grundlage von Sachverständigengutachten.

Für Covid-19-Impfstoffe gilt das Arzneimittelgesetz bzw. das Arbeitshaftungsgesetz, das auch für andere Arzneimittel gilt. Liegt beispielsweise ein Herstellungsfehler vor, kann der Hersteller haftbar gemacht werden. Die Person, die den Impfstoff herstellt, ist für die falsche Anwendung des Impfstoffs verantwortlich.

In der Erklärung von BioNTech hieß es, dass in keinem der bisher untersuchten Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den neu auftretenden Gesundheitsstörungen und dem Comirnaty-Impfstoff festgestellt werden konnte. Ein Unternehmenssprecher sagte der Deutschen Nachrichtenagentur dpa: „Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst.

Voraussetzung dafür sei aber, so der Sprecher, dass die Anwälte genügend Unterlagen einreichen.

Es gibt Tausende von Beschwerden

In einer Mitteilung der Düsseldorfer Anwaltskanzlei heißt es, dass zwar etwa 3.000 Impfopfer sich an sie gewandt hätten, aber nur 135 von ihnen Gegenstand eines Rechtsstreits geworden seien. Die Wiesbadener Kanzlei teilte weiter mit, dass sie trotz zahlreicher Anträge die Klage gegen 50 Beschwerdeführer mit prognostiziertem positivem Ergebnis angenommen und die anderen Anträge abgelehnt habe.

dpa / TY,ET

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