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Deutsches Gericht: Corona-Impfung kann nicht als Arbeitsunfall gewertet werden

In Deutschland wies das Gericht die Klage einer Lehrerin ab, die behauptete, ihre körperliche Gesundheit sei durch die Corona-Impfung geschädigt worden.

Der Kläger, der als Lehrer an einer Grundschule in Rheinland-Pfalz tätig war, gab an, dass er sich in der zweiten der zu Beginn der Impfprozesse ermittelten Prioritätscluster befinde und dass er sich mit dem Corona-Impfstoff impfen lasse im Frühjahr 2021, basierend auf der jeweiligen Klassifizierung.

Mit der Begründung, dass bei ihm nach der Impfung gesundheitliche Probleme aufgetreten seien, beantragte der Lehrer Ende 2021 die Bewertung der Impfung als „Arbeitsunfall“. Dieser Antrag wurde jedoch von den zuständigen Behörden mit der Begründung abgelehnt, dass die Corona-Impfung in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Klägers stünde. Der Kläger wandte sich daraufhin an das Gericht. Auch das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag des Klägers ab. In der schriftlichen Stellungnahme des Gerichts zu dem Fall wurde festgestellt, dass die Impfung des Klägers nach der Einstufung als zweites Prioritätscluster für den Fall nicht bindend sei. Das Gericht wies damit darauf hin, dass Impfzentren, der Chef und in diesem Fall der Staat nicht verantwortlich seien. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es sich bei der Priorisierungspraxis im Impfranking nicht um eine allgemeine Impfanordnung handele.

Mindestens 185 Beschwerden in Deutschland eingereicht

In dieser Mitte wurde berichtet, dass bundesweit mindestens 185 Klagen wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme durch Corona-Impfstoffe in Deutschland eingereicht wurden.

Gegen vier große Corona-Impfstoffhersteller, darunter das in Deutschland ansässige Unternehmen BioNTech, laufen Klagen zweier Anwaltskanzleien in den Städten Düsseldorf und Wiesbaden.

In einer Stellungnahme der Düsseldorfer Anwaltskanzlei heißt es, dass sich zwar etwa 3.000 Personen mit der Behauptung, Opfer einer Impfung zu sein, bei ihnen beworben hätten, nur gegen 135 von ihnen ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden sei. Die Kanzlei in Wiesbaden erklärte außerdem, dass sie trotz zahlreicher Anträge die Einreichung einer Klage für 50 Kläger mit voraussichtlich positivem Ausgang akzeptiert habe, die anderen Anträge jedoch abgelehnt habe.

AFP/TY,BO

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