Am Montag findet in Hamburg die erste Anhörung zur Klage gegen das Biotechnologieunternehmen BioNTech mit der Begründung statt, dass der gegen das Coronavirus entwickelte Impfstoff namens Comirnaty dauerhafte Nebenwirkungen habe.
In der Stellungnahme des Landgerichts Hamburg heißt es, dass die klagende Frau von BioNTech mit dem Argument, dass der Impfstoff zu einer Schädigung ihres Körpers geführt habe, mindestens 150.000 Euro Schadensersatz verlangt habe.
Nach den Angaben des Klägers, der seine Identität nicht preisgeben wollte, wurde angegeben, dass er seit der Ansteckung unter Schmerzen im Körper und Schwellungen an den Gliedmaßen sowie unter Abgeschlagenheit, Abgeschlagenheit und Schlafstörungen gelitten habe Covid-19 Impfung.
BioNTech weist die Vorwürfe zurück
BioNTech bestreitet die Vorwürfe. In der Stellungnahme des Mainzer Unternehmens wurden die vom Kläger gemeldeten gesundheitlichen Probleme anhand der vorliegenden Informationen sorgfältig geprüft und es wurde festgestellt, dass die Klage unbegründet sei.
BioNTech gab an, dass es sich bei den in den vom Unternehmen untersuchten Ereignissen festgestellten gesundheitlichen Problemen um mögliche Nebenwirkungen in der Packungsbeilage des Impfstoffs oder um diskontinuierliche Reaktionen des Körpers auf den Impfstoff wie Kopfschmerzen und Fieber handelt. BioNTtech berichtete außerdem, dass es nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Meinungsaustausch mit relevanten Institutionen bislang keinen zufälligen Zusammenhang zwischen den festgestellten Gesundheitsproblemen und dem Impfstoff gebe.
Hunderte Klagen eingereicht
In den kommenden Wochen und Monaten werden in Deutschland Hunderte Klagen erwartet, wobei die Unternehmen BioNTech und Moderna den Covid-19-Impfstoff produzieren. Tobias Ulbrich von der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich sagte, sie hätten bisher in 250 Fällen Klagen eingereicht. Auch die Anwaltskanzlei Caeser-Preller vertritt rund 100 Fälle.
Wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Arzneimittel und Impfstoff im Vergleich zu seinem Nutzen einen großen Schaden verursacht, sind die Hersteller von Arzneimitteln und Impfstoffen nach Angaben der Wirkstoffe in Deutschland verpflichtet, Ersatz für die Nebenwirkungen zu zahlen. Rechtsanwalt Ulbrich erklärte, man werde dies vor Gericht als Verwandtschaftsverhältnis darstellen.
Ulbrich erklärte, er werde den positiven Bewertungen der deutschen und der Europäischen Union (EU)-Institutionen zu Nutzen und Risiken des BioNTtech-Impfstoffs widersprechen und wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Vorlage eines Gutachtens zur Hinterfragung der Impfkampagne vorgesehen sei. das als lebensrettend dargestellt wird und positive Sicherheitsbewertungen enthält. Ulbrich fügte hinzu, dass das Urteil in dem Fall nicht in dieser Woche erwartet werde.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stellte fest, dass der von BioNTech hergestellte Corona-Impfstoff bei jungen Männern sehr selten Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) und Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) verursacht. Die EMA betonte jedoch, dass der Nutzen des gegen das Coronavirus entwickelten Impfstoffs höher sei. Man geht davon aus, dass im ersten Jahr der Pandemie dank Corona-Impfstoffen etwa 20 Millionen Menschenleben gerettet wurden.
rt/JD, HT
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