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Keine Zulassung für Rechtsanwälte, die nach dem 15. Juli nach Deutschland geflohen sind

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof die Berufung des Ehepaares abgewiesen, das nach dem Putschversuch vom 15. Juli seine Anwaltszulassung in der Türkei verloren hat, derzeit in Deutschland lebt und nach türkischem Recht in Deutschland als Anwalt arbeiten möchte, dessen Der Antrag wurde nicht angenommen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz über den Antrag des Ehepaares nicht den Regelungen der Anwaltschaft in Deutschland entspreche und nicht gegen die Verfassung verstoße. Das Kassationsgericht entschied außerdem, dass das Ehepaar, das die Entscheidung beim höheren Gericht eingereicht hatte, die Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro pro Person tragen sollte.

Es wurde angegeben, dass die Rechtsanwältin, die den Fall vorbrachte, 1975 geboren war, einen Abschluss an der juristischen Fakultät der Universität Ankara hatte und später sowohl in einer privaten Anwaltskanzlei als auch in vielen öffentlichen Einrichtungen arbeitete.

Es wird angegeben, dass der männliche Kläger im Jahr 1972 geboren wurde und nach seinem Abschluss an der Fakultät im Jahr 2001 freiberuflich tätig war, gleichzeitig aber auch als Anwalt für öffentliche Institutionen tätig war und schließlich als Rechtsberater in tätig war das Premierministerium in der Türkei.

Sie wurden 2016 aus der Anwaltskammer Ankara und 2017 aus der Anwaltskammer Ankara entlassen.

Das Paar, das im September 2016 mit seinen Kindern nach Deutschland kam, verlor seinen Job und seine Berufserlaubnis mit der Behauptung, es habe nach dem Putschversuch vom 15. Juli Kontakt zur Gülen-Gemeinschaft gestanden und das Paar sei mit seinen Kindern nach Deutschland gekommen im September 2016 mit dem Ziel, im Jahr 2020 als Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskammer Köln nach türkischem Recht tätig zu werden. Es wird berichtet, dass er einen Antrag gestellt habe, dessen Antrag jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sie keine Zulassung hätten.

Das Ehepaar erhob Einspruch gegen die Entscheidung und erklärte, dass es aufgrund des Vorfalls in der Türkei keine Lizenz vorweisen könne, um nachzuweisen, dass es als Anwälte tätig sei. Daraufhin wurde berichtet, dass das Ehepaar die Sache zunächst vor dem zuständigen Obersten Gerichtshof der Rechtsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen und dann vor dem Bundeskassationsgericht als oberster Instanz angestrengt habe, nachdem es dort keinen Erfolg hatte.

In die Entscheidung wurde auch aufgenommen, dass die politischen Asylanträge des Paares in Deutschland abgelehnt wurden, sie jedoch mit ihrem Asylstatus in Deutschland belassen wurden und dort verblieben. Sogar das Ehepaar, dessen Antrag im Mai vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, wurde heute vom Gericht bekannt gegeben.

DW / ETO,ET

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