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„Grundlegende Existenzsicherung“ für Kinder in Deutschland

In Deutschland einigte sich die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP auf einen Reformplan, der Kindern eine „grundlegende Existenzsicherung“ ermöglichen sollte. Der nach monatelangen Verhandlungen erzielte Konsens wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz unter Beteiligung von Familienministerin Lisa Paus, Finanzminister Christian Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Für den Antrag mit dem Titel „Grundsicherung für Kinder“ werden im ersten Jahr Mittel in Höhe von 2,4 Milliarden Euro bereitgestellt, die im Jahr 2025 in Kraft treten sollen. Familienministerin Paus erklärte, dass die Kosten mit der steigenden Nachfrage steigen würden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für die Regulierung ein Einsatz von 2 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Finanzminister Lindner erklärte, dass dies die Haushaltsknappheit verschärfen werde und sagte: „Die Grundsicherung für Kinder wird voraussichtlich die letzte große Sozialreform der Koalitionsregierung sein, die in den knappen Haushalt aufgenommen werden kann.“

Die wichtigste Lebensunterhaltsgarantie für Kinder, das wertvollste Versprechen der Koalitionsregierung im Bereich der Sozialpolitik, war Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern, insbesondere über die Finanzierung. Familienminister Paus von den Grünen forderte zunächst eine Bereitstellung von 12 Milliarden Euro und reduzierte diese Zahl dann auf 7 Milliarden Euro. FDP-Finanzminister Lindner sagte, man könne für den Plan bis zu zwei Milliarden Euro bereitstellen.


Die Bundesminister für Arbeit, Finanzen und Familie Heil, Lindner und PausFoto: Kay Nietfeld/dpa/picture Alliance

Das Kindergeld wird zusammengefasst

Der Plan fasst die für Kinder vorgesehenen Zahlungen in verschiedenen Posten wie Kindergeld, Kindergeld für Geringverdiener und den Anteil des Kindes an der Sozialhilfe in einem Posten zusammen, wodurch Zahlungen einfacher und automatisiert erfolgen. Dementsprechend erhalten alle Familien, unabhängig vom Einkommen, eine garantierte Maßnahme für das Kind, das sie haben, und es werden zusätzliche Zahlungen geleistet, die vom Alter der Kinder und der Einkommenssituation der Eltern abhängen, einschließlich der Schulkosten und der in Anspruch genommenen Aktivitäten Freizeit. Ziel der Neuregelung ist es, die Situation derjenigen zu verbessern, die ihre Kinder alleine erziehen und von Sozialhilfe leben.

Familienministerin Paus erklärte, dass die Verordnung eine zentrale Rolle bei der aktiven Bekämpfung von Kinderarmut spielen werde, den Zugang zu Zulagen erleichtern und die Gerechtigkeit stärken werde. Der Minister erklärte, dass 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder in Deutschland durch die neue Regelung einen schnelleren, einfacheren und direkten Zugang zu Finanzhilfen erhalten würden, und wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf am 13. September ins Parlament eingebracht werden könne.

Kritik am Gesetzentwurf: Die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus

Die Soziale Union Deutschlands (SoVD), die sich für die Stärkung sozialer Rechte einsetzt, kritisierte den Gesetzentwurf als unzureichend im Kampf gegen die Armut im Land. SoVD-Chefin Michaela Engelmeier reagierte: „Das ist möglicherweise erst der Anfang. Der erzielte Konsens bietet keine wirkliche Antwort auf die strukturelle Armut von Familien und Kindern in Deutschland.“

Engelmeier zeigte sich erfreut darüber, dass die Diskussionen in der Mitte der Koalitionspartner nun endlich ein Ende gefunden haben, und stellte fest, dass 2,4 Milliarden Euro definitiv nicht ausreichen, um reiche und arme Familien bei den Staatshilfen gleich zu behandeln und zusätzliche Gelder dafür zu erhalten die armen Familien.

epd,rtr,dpa/BK,BO

DW

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