Justizminister Yılmaz Tunç gab bekannt, dass dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara auf eine Untersuchung gegen den Abgeordneten der CHP Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, stattgegeben wurde.
Nach seinem Besuch im Gouverneursamt von Gaziantep beantwortete Tunç die Fragen von Journalisten dazu, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara beim Justizministerium um Erlaubnis gebeten hatte, gegen Tanrıkulu von CHP wegen seiner Argumente gegen die türkischen Streitkräfte zu ermitteln.
Minister Tunç sagte: „Es ist nicht möglich, die Äußerungen des Abgeordneten, von denen wir hier über unsere Armee sprechen, zu akzeptieren oder zu begrüßen.“ „Selbstverständlich wird eine Beleidigung eine Reaktion hervorrufen. Unsere Generalstaatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet.“ Die Ermittlungen unterliegen gemäß Artikel 301 Absatz 4 des türkischen Strafgesetzbuchs natürlich der Genehmigung des Justizministeriums. Dokumente zur Genehmigungsfrage wurden erhalten und die Genehmigung erteilt“, sagte er.
Tunç erklärte, dass der Bericht nach Fertigstellung an die Präsidentschaft zur Weiterleitung an die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) weitergeleitet werde und dass die Entscheidungsfreiheit nach Eingang des Berichts beim Generalrat der Großen Nationalversammlung der Türkei liege das Parlament.
Was hat Sezgin Tanrıkulu gesagt?
Tanrıkulu sagte in der Live-Übertragung von TV100 am 8. September: „Es gibt Fälle, die ich verfolge. Sind es nicht die türkischen Streitkräfte, die 15 Dorfbewohner aus einem Hubschrauber geworfen haben? Was mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt wurde.“ … Wir gehen kritisch vor. Wir stellen Fragen, wir hinterfragen, ob es real ist oder nicht, die türkischen Streitkräfte „Wir stellen dies mit dem Ziel, solche Zweifel auszuräumen. Wenn die Türkei in 40 Jahren alles richtig gemacht hätte, wäre es nicht so.“ in dieser Situation. Die EMRK-Entscheidung ist da, 15 Dorfbewohner, wer hat sie geworfen? So viele Dörfer niedergebrannt?“ er sagte.
Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara hatte gestern beim Justizministerium um Erlaubnis für eine Untersuchung gebeten. Es wurde festgestellt, dass die Ermittlungen durch „das Verbrechen der öffentlichen Beleidigung des Militärs und der Sicherheitskräfte des Staates“ motiviert waren.
Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara gab letzte Woche eine Erklärung zu Sezgin Tanrıkulu ab, „Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei, der Institutionen und Organe des Staates“, die in Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. geregelt ist. 5237 und in Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 geregelt. Er gab bekannt, dass eine Untersuchung wegen „Anstiftung der Öffentlichkeit zu Hass, Feindseligkeit oder Demütigung“ eingeleitet worden sei.
DW/EC, HT
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D.W.