Der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“, der bei einigen Demonstrationen zur Unterstützung der Palästinenser verwendet wurde, wird im deutschen Bundesland Bayern strafrechtlich verfolgt und verfolgt. In der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft München gegenüber der Deutschen Presse-Agentur hieß es, die Neuregelung stehe im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Terrororganisation Hamas und den Verein Samidoun zu verbieten. Bei Verwendung des Slogans in deutscher oder einer anderen Sprache wird die Staatsanwaltschaft Bayern ein Ermittlungsverfahren wegen „Verwendung des Symbols einer terroristischen Vereinigung“ einleiten. Das bedeutet, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens die gleichen Strafen mit der Verwendung von Hakenkreuzen oder Nationalsozialismus-Parolen möglich sind. Nach Paragraph a des 86. Elements des Strafgesetzbuches kann die Verwendung des Slogans mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Das Verbot des Slogans gilt nur für die Bundesländer Bayern. Im August entschied das Landesverwaltungsgericht Berlin, dass der Slogan an sich keine Straftat sei.
Dieser Slogan stammt aus den 1960er Jahren und wurde von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet. Der Slogan spricht von der Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer. Auch die Tatsache, dass sich der Slogan auf die Region bezieht, die israelisches Territorium umfasst, kann als Bedrohung für die Existenz Israels interpretiert werden.
Justizministerkonferenz der Länder: Gesetzeslücken müssen beseitigt werden
Seit dem Wiederaufflammen der Konflikte zwischen Israel und der Hamas, die auf der Liste terroristischer Organisationen der Europäischen Union und der USA steht, gibt es in Deutschland Forderungen aus Politik und Zivilgesellschaft, Antisemitismus zu bekämpfen.
Auf der Landesjustizministerkonferenz am Freitag in Berlin wurde darüber diskutiert, wie Juden in Deutschland besser vor Antisemitismus geschützt werden können. In der auf der Konferenz angenommenen Resolution wurde festgestellt, dass das Strafrecht sicherstellen solle, dass Bedrohungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Verweigerung des Existenzrechts Israels ergeben könnten, angemessen geahndet würden. Auf der Konferenz wurde beschlossen, dass die Justizminister des Bundes und der Länder bei rechtlichen Lücken in Ermittlungen und Gerichtsverfahren zum Existenzrecht Israels und zur Verteidigung jüdischen Lebens sowie zur Sicherung des öffentlichen Friedens in Deutschland rasch entsprechende Vorschläge erarbeiten sollten diese rechtlichen Lücken schließen.
Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, der zu der Konferenz eingeladen war, erklärte, dass er die Initiative begrüße, er aber auf klarere Anweisungen für die Sicherheitskräfte warte, die bei Aktionen, bei denen Parolen verwendet werden, eingreifen müssen . Es wurde jedoch festgestellt, dass solche konkreten Weisungen und Auftragsanweisungen in den Aufgabenbereich des zuständigen Innenministeriums und nicht des Justizministeriums fielen.
Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, erklärte, dass die Meinungsfreiheit ein wertvoller Wert sei, allerdings sei eine rote Linie überschritten worden, als Molotowcocktails auf Synagogen geworfen und jüdische Wohnhäuser mit dem Davidstern gekennzeichnet wurden.
dpa/SÖ,JD
D.W.