Im Schadensersatzverfahren gegen das Innenministerium wurde Mustafa Başnamlı negativ entschieden, der bei den Reiseprotesten, die 2013 in der Türkei Spuren hinterließen, durch eine von der Polizei abgefeuerte Tränengaskanister im Gesicht verletzt wurde. Nach dem Verwaltungsgericht lehnte auch der Staatsrat den Antrag ab.
Während die 10. Kammer des Staatsrates den Einspruch gegen die Entscheidung zum Ausschluss des Schadensersatzverfahrens zurückwies, wies das Mitglied, das die Entscheidung ablehnte, İbrahim Topuz, darauf hin, dass die materiellen und moralischen Schäden, die Başnamlı erlitten wurden, von der beklagten Verwaltung getragen werden sollten.
In der Entscheidung des Staatsrates wurde kein Zusammenhang festgehalten.
Başnamlıs Anwalt Saliha Şahin reagierte auf die Entscheidung. Şahin erklärte, dass dies den Glauben an Gerechtigkeit erschüttert habe: „Aus irgendeinem Grund werden die Polizisten, die während der Gezi-Bewegungen Verletzungen verursacht haben, nicht entdeckt. Aus diesem Grund bleiben die Ermittlungsunterlagen ungelöst. Die Verjährungsfrist wartet ab.“ Staatsanwaltschaft. Mein Mandant hat eine Menge Ärger bekommen. Er reist mit Platin. Diese Art von Entscheidung trifft ihn. Dies ist die Entscheidung des Staates.“ abgelehnt, ohne sich an sie zu wenden. Wir werden die Entscheidung dem Verfassungsgericht vorlegen“, sagte er.
Wie wurde Mustafa Başnamlı verletzt?
Mustafa Başnamlı wollte an der Aktion der Gewerkschaften im Güvenpark von Ankara teilnehmen, um gegen die Intervention im Taksim Travel Park am 1. Juni 2013 zu protestieren. Başnamlı, der nach Kızılay kam, sah sich einem Polizeieinsatz gegen die zuvor versammelte Menschenmenge gegenüber. Die von der Polizei, die der zerstreuten Menge folgte, abgefeuerte Tränengaskanister traf den linken Augenwinkel von Başnamlı. Bei Başnamlı, der in das Universitätskrankenhaus Başşehir gebracht wurde, wurden Frakturen im Gesicht festgestellt. Aus diesem Grund wurde Başnamlı operiert, ihm wurden drei Platinplatten ins Gesicht gelegt und ein 27-Tage-Bericht erstellt.
Der Anwalt von Mustafa Başnamlı, Saliha Şahin, reichte bei der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara eine Strafanzeige gegen die Polizeibeamten und ihre Vorgesetzten ein, die die Verletzung seines Mandanten verursacht hatten. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft wurde Başnamlı an das Institut für Gerichtsmedizin überwiesen. Das Forensic Medicine Institute, das 2013 einen Bericht erstellte, berichtete, dass Başnamlıs Verletzung nicht so mild war, dass sie durch medizinische Eingriffe leicht behoben werden könnte. Der Bericht wies darauf hin, dass die Verletzung von Başnamlı Knochenbrüche verursachte, stellte fest, dass diese Brüche zusammen seine Lebensfunktionen stark beeinträchtigten, und stellte fest, dass sein Gesicht bleibende Narben aufwies.
Unterdessen erließ die Staatsanwaltschaft einen bis 2028 dauernden Durchsuchungsbefehl, um den Polizisten aufzuspüren, der Başnamlı mit einer Tränengaskartusche verletzt hatte, wodurch ihm Platin ins Gesicht geschmiert wurde.
Schadensersatzklage abgelehnt
Başnamlı reichte über seinen Anwalt Saliha Şahin eine Klage gegen das Innenministerium auf 500 TL für materielle Schäden und 80.000 TL für immaterielle Schäden ein. Das 10. Verwaltungsgericht von Ankara lehnte den Fall jedoch ab. Im Rahmen der Entscheidung wurde argumentiert, dass für eine Haftung der Geschäftsführung ein klarer, eindeutiger und unmissverständlicher Zusammenhang zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Verwaltungsverhalten bestehe.
In der Entscheidung wurde ausgeführt, dass der Schaden entweder aus einer unmittelbaren Handlung der Geschäftsführung resultieren muss oder dass die Geschäftsführung mittelbar einen Schaden verursachen soll, indem sie bei Eintritt dieses Schadens ihren Kontrollauftrag nicht erfüllt, und ergänzt: „Im konkreten Fall Um die Verwaltung zur Verantwortung zu ziehen, wird angegeben, dass die Quelle des genannten Schadens für den Kläger eine Verwaltungsmaßnahme ist Die Entschädigung sollte abgelehnt werden, da im Verfahren des Falles hinsichtlich der Ablehnung seines Antrags auf Zahlung einer materiellen und moralischen Entschädigung zur Beseitigung seiner Beschwerde kein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt, andererseits die Republik Ankara Republik, die war „Im Ermittlungsdokument der Generalstaatsanwaltschaft mit der Nummer 2013/82944 wurde beschlossen, den Fall mit der Begründung abzulehnen, dass die nicht identifizierten Verdächtigen nicht identifiziert werden konnten, und es wurde beschlossen, sie bis zum 02.02.2013 zu durchsuchen.“ /06/2028.“
Rechtsanwältin Saliha Şahin legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein. Im Einspruchsantrag wurde darauf hingewiesen, dass durch das Eingreifen der Polizei mit Kugeln, Tränengasbomben und Folterungen während der Gezi-Ereignisse acht Bürger ihr Leben verloren und dass es zu Dutzenden Augenverlusten und Tausenden Verletzungen kam ein Ergebnis ihrer wiederholten Interventionen. In der Petition heißt es: „Das Versäumnis der Justiz, eine ‚Kausalität‘ in dieser Form festzustellen, erhöht natürlich die Polizeigewalt und führt dazu, dass der autoritäre und unterdrückerische Staat seine Existenz auf rechtlicher Grundlage begründet. Bei all diesen Vorfällen kommt es zu Todesfällen und Verletzten als Folge der.“ Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt, und die Polizeibeamten, die Gewalt anwenden, werden mit Straflosigkeit belohnt“, hieß es.
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D.W.