Steuern, Gebühren und andere Festpreise, die im Jahr 2024 gelten sollen, wurden vom Ministerium für Finanzen und Finanzen angekündigt. Der Bewertungssatz für das Jahr 2023 lag erneut bei 58,46 Prozent und wurde im November mit der Allgemeinen Erklärung des Steuerstilgesetzes bekannt gegeben. Während einige Steuern und Gebühren ab dem neuen Jahr im Rahmen der Neubewertung erhöht wurden, wurden auch die Zölle und Befreiungspreise, von denen die Steuerzahler profitieren werden, insbesondere der Einkommensteuertarif, endgültig festgelegt.
Die Kraftfahrzeugsteuer (MTV) wurde um 58,46 Prozent erhöht. Die Steuer für ein Fahrzeug mit einer Kfz-Steuer von 1479 Lira im Jahr 2024 beträgt 2.000 343 Lira, und die Steuer für ein Fahrzeug mit einer Kfz-Steuer von 3.000 323 Lira im Jahr 2024 beträgt 5.000 265 Lira. Für Elektrofahrzeuge wird eine Steuer in Höhe von einem Viertel des Tarifs erhoben.
Auch die Gebühren für Reisepässe und Führerscheine stiegen. Gemäß der Allgemeinen Erklärung des Gebührengesetzes beträgt der Gebührenpreis für Pässe mit einer Laufzeit von 1 Jahr 2.000 396,60 Lira, für Pässe mit einer Laufzeit von 3 Jahren 5.000 558,30 Lira und für Pässe mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren werden es 7.000 833 Lira sein. Während die Führerscheingebühr der Klasse A im Jahr 2024 auf 1.308 Lira festgesetzt wird, wird dieser Betrag für die Führerscheingebühren der Klasse B auf 3.000 945 Lira angesetzt. Die Gebühr für aus dem Ausland mitgebrachte Mobiltelefone stieg von 20.000 Lira auf 31.692 Lira.
Festlimits und Beträge wurden erhöht
Im Einkommensteuergesetz festgelegte Festgrenzen und Preise wurden im Rahmen der Neubewertung erhöht. Mit der veröffentlichten Erklärung wurde der im Jahr 2024 anzuwendende Einkommensteuertarif festgelegt. Die erste Tranche des im Jahr 2024 anzuwendenden Einkommensteuertarifs wurde von 70.000 Lira auf 110.000 Lira, die zweite Tranche von 150.000 Lira auf 230.000 Lira, die dritte Tranche von 370.000 Lira auf 580.000 Lira und die vierte Tranche von 1 Million 900.000 Lira auf 3 Millionen Lira.
Darüber hinaus wurde der Freibetrag für die tägliche Verpflegungspauschale von 110 Lira auf 170 Lira und der Freibetrag für die Reisekostenpauschale von 56 Lira auf 88 Lira erhöht. Somit kann den Mitarbeitern als Steuerbefreiung eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 4.000 420 Lira und eine Transportpauschale in Höhe von 2.000 888 Lira gezahlt werden.
ANKA/TY
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D.W.