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Es gelten neue Regelungen, die die Einwanderung nach Deutschland erleichtern

Im Rahmen des Gesetzes, das Hindernisse für die Fachkräftemigration nach Deutschland beseitigen soll, sind heute neue Regelungen in Kraft getreten.

Nach den neuen Regelungen, die ab dem 1. März in Kraft getreten sind, können Personen, die aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU), nach Deutschland einreisen, in Deutschland arbeiten, wenn sie über eine staatlich anerkannte Berufsausbildung verfügen oder Hochschulabschluss in dem Land, aus dem sie kommen, und zwei Jahre Berufserfahrung. Dafür ist eine Anerkennung ihrer Abschlüsse in Deutschland nicht erforderlich. Ziel dieser Regelung ist es, die Bürokratie abzubauen und die Arbeitszeit in Deutschland zu verkürzen.

Tarifvertrag oder 40.000 770 Euro Anforderung

Um Preisdoping zu verhindern, muss der Chef jedoch ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro garantieren. Ist der Arbeitgeber Tarifvertragspartei, genügt die Zahlung des im Tarifvertrag vereinbarten Entgelts.

Um den dringenden Arbeitskräftemangel in einigen Bereichen in Deutschland zu beheben, können in diesem Jahr außerdem 25.000 qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für bis zu acht Monate in Deutschland arbeiten. Dafür muss der Chef in den Tarifvertrag einbezogen werden.

Komfort für Krankenschwestern und Pflegekräfte

In Bereichen, in denen die Anerkennung des im Ausland erworbenen Diploms in Deutschland erforderlich ist, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich, besteht die Möglichkeit, bereits während des Anerkennungsverfahrens des Diploms mit einem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossenen Vertrag in die Arbeit aufzunehmen. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, die Anerkennung des Diploms in Deutschland zu beantragen und das Verfahren wirksam durchzuführen.

Um einen solchen Vertrag abzuschließen, muss ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vorliegen, die Arbeitskraft muss über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsland verfügen, einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss vorweisen und darüber hinaus über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau verfügen. Nach den bisherigen Regelungen musste die Diplomanerkennung im Ausland erfolgen.

Die neue Regelung erleichtert Pflege- und Krankenpflegern die Einreise und Arbeitsaufnahme nach Deutschland. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Krankenpflegeausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde oder ein in Deutschland anerkannter Abschluss vorliegt.


Der Gesundheitssektor gehört zu den Bereichen mit dem höchsten Personalmangel in Deutschland. Foto: Jens Büttner/dpa/picture Alliance

Das Arbeiten während der Ausbildung wird erleichtert

Mit der Neuregelung wird es für Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder studieren, einfacher, neben der Ausbildung Geld zu verdienen, indem sie arbeiten. Die Praxis, deutsche oder EU-Bürger bei der Bewerbung für das Pflichtpraktikum in der Berufsausbildung vorrangig zu berücksichtigen, wird abgeschafft.

Darüber hinaus können qualifizierte Ausländer, die zu Bildungszwecken oder zum Erlernen einer Sprache nach Deutschland kommen, während ihrer Ausbildung zusätzliche Tätigkeiten ausüben und haben mehr Zeit für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen. Auch Personen mit dem Status „geduldete Personen“, deren Asylantrag in Deutschland nicht angenommen wurde, die aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben wurden, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erhalten, wenn sie einen entsprechenden Nachweis erbringen können Leben.

Dritte Phase im Juni

Im November traten die ersten Regelungen des dreistufigen Fachkräftemigrationsgesetzes in Kraft, das im Juni letzten Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde. In der ersten Stufe durften qualifizierte Arbeitskräfte und Akademiker, deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt wurden, in Deutschland arbeiten. In diesem Zusammenhang wurden Erleichterungen bei der Beantragung der „Blue Card“ vorgenommen, das erforderliche Jahreseinkommen gesenkt und die Familienzusammenführung erleichtert.

Im dritten und letzten Schritt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das im Juni in Kraft treten wird, soll der Antrag „Opportunity Card“ qualifizierten Arbeitskräften den Weg nach Deutschland zur Jobsuche ebnen. In der „Opportunity Card“ werden auf Basis eines Punktesystems Kriterien wie bekannte Sprachen, Berufserfahrung, Alter und Kontakt zu Deutschland berücksichtigt. Für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Bereich der Informationstechnologie wird es möglich sein, in Deutschland ohne Hochschulabschluss zu arbeiten, wenn sie bestimmte Qualifikationen erfüllen.

DW/BK,JD

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D.W.

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