Der Bundesverband für Verfassungsschutz ist der Ansicht, dass die rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD) möglicherweise verfassungswidrig ist. Die Partei wurde daher im Jahr 2021 als verdächtiger Vorfall eingestuft. Obwohl die AfD dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte, blieb dieser Versuch erfolglos. Über die daraufhin eingelegte Berufung der AfD wird heute und morgen (12.-13. März) das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
Der Verfassungsschutz ist eine staatliche Einrichtung, die als Frühwarnsystem zur Erkennung von Bedrohungen der Demokratie dient. Zusammen mit dem Militärischen Nachrichtendienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) ist er eine der wertvollsten unbekannten Sicherheitsinstitutionen des Landes. Darüber hinaus sind in allen 16 Bundesländern weitere Organisationen bzw. Dienststellen für den Verfassungsschutz tätig.
Anders als das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Bundespolizei, die für den Grenzschutz zuständig sind, verfügt der Verfassungsschutz über keine Exekutivgewalt. Die Hauptaufgabe der Organisation besteht darin, Informationen über verfassungswidrige Versuche und Spionageaktivitäten zu sammeln und auszuwerten. Dem Innenministerium ist als politische Struktur der Verfassungsschutz angegliedert, dessen Aufgaben gesetzlich geregelt sind.
Rechtsextremismus ist die größte Gefahr
Die Erkenntnisse der Constitutional Defense Organization könnten zu strafrechtlichen Ermittlungen führen oder von der Regierung beschlossene Maßnahmen auslösen, die vom Parlament genehmigt werden müssen. In diesem Zusammenhang arbeiten rund 4.300 Menschen am Hauptsitz der Organisation in Köln und in der Niederlassung in Berlin. Im Zentrum der Institution stehen alle Arten von Bewegungen mit politischen und religiösen Motiven. Als größte Bedrohung gilt seit Jahren der Rechtsextremismus.
Während die Erfolge des Inlandsgeheimdienstes aufgrund seiner geschlossenen Geschäftstätigkeit in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, sorgen Skandale rund um den Geheimdienst immer wieder für Schlagzeilen. So ist beispielsweise nie geklärt, warum die Constitutional Defense Organization die 2011 entdeckte Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) mehr als zehn Jahre lang ins Visier nahm, aber nicht entschiedene Maßnahmen ergriff.
Folgen der NSU-Katastrophe
Die rechtsextreme Terrororganisation NSU, die zwischen 2000 und 2006 neun Menschen, davon acht türkischer und einer griechischer Herkunft, sowie einen Polizisten ermordete, wird auch für Bombenanschläge und eine Reihe von Banküberfällen verantwortlich gemacht viele Menschen wurden schwer verletzt. Im Bericht des in der Bundesversammlung eingesetzten NSU-Untersuchungsausschusses heißt es, dass „der Staat völlig versagt hat“. Fakt ist, dass auch die Constitutional Defense Organization daran beteiligt ist.
15. Jahrestag des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße
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Nach der NSU-Katastrophe kam es sowohl intern als auch auf rechtlicher Ebene zu mehreren Reformen der Strukturen und Zuständigkeiten des Nachrichtendienstes. Für die notwendige Zusammenarbeit mit den Landesbehörden ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Dadurch soll Informationsdefiziten vorgebeugt werden.
Keine AfD-Mitglieder im Geheimdienstaufsichtsausschuss
Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird wie die Arbeit aller anderen Nachrichtendienste vom Parlamentarischen Kontrollausschuss des Bundestages (PKGr) überwacht. Dieser Ausschuss besteht in der Regel aus Vertretern aller Bundestagsparteien. Auch die Ausschussmitglieder werden vom Bundestag gewählt. Die Mehrheit weigert sich seit 2022 wiederholt, AfD-Kandidaten zu unterstützen.
Auf diese Weise wollen die anderen Parteien verhindern, dass einer der vom Verfassungsschutz als teilweise zu rechts eingestuften Reihen der AfD die Arbeit der deutschen Geheimdienste, darunter auch der Organisation, überwacht für die Verteidigung der Verfassung, die untersuchen, ob die Partei verfassungswidrig ist.
Wann können Parteien und Einzelpersonen unter Beobachtung gehalten werden?
Während der Verfassungsschutz die AfD als „Verdachtsfall“ in Bezug auf rechtsextreme Aktivitäten einstufte, gelten die Landesverbände der Partei in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „erwiesenermaßen rechtsextreme Aktivitäten“. Rechts.“ Auch der Jugendflügel der AfD wurde in die Kategorie „rechtsextreme“ Strukturen eingeordnet.
Mit diesen Klassifizierungen können nun für alle genannten Formationen nachrichtendienstliche Tätigkeiten durchgeführt werden. Dadurch können alle Aktivitäten oder Personen verbal, visuell und stimmlich überwacht werden.
Die AfD ist wiederholt gerichtlich gegen aus ihrer Sicht politisch motivierte Schritte des Inlandsgeheimdienstes vorgegangen. Auch andere Parteien und einige Abgeordnete gingen gerichtlich gegen die Abhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes vor. Der Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow hatte mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht 2013 Erfolg. Angesichts der Relevanz der Entscheidung sei die Überwachung ein unverhältnismäßiger Eingriff in den freien Aufgabenbereich des klagenden Politikers gewesen.
In der Entscheidung wurden auch die Bedingungen aufgeführt, unter denen gewählte Abgeordnete überwacht werden könnten, und es wurde die Formulierung „Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Abgeordnete seine Autorität missbraucht oder versucht, aktiv und aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu kämpfen“ verwendet.
Stellvertretender Bundestagsvorsitzender gegen AfD-Überwachung
Ob dies für die AfD oder für offensichtliche AfD-Abgeordnete gilt, muss zu gegebener Zeit vor Gericht entschieden werden. Die stellvertretende Bundestagsvorsitzende Petra Pau (Linke) ist grundsätzlich gegen die Bewertung der Verfassungsmäßigkeit politischer Parteien durch den Verfassungsschutz. Aus diesem Grund sagte er 2019 in einem Interview mit der Deutschen Welle, dass er gegen die Aufsicht über die AfD sei.
Der stellvertretende Bundestagsvorsitzende gab der Deutschen Welle dieses Interview im Zusammenhang mit seiner jahrelangen Haft. Pau beantragte vor Gericht die Herausgabe der Dokumente über ihn und hatte letztlich Erfolg. Zur AfD sagte Pau damals: „Ich halte die Überwachung durch die Geheimdienste nicht für den richtigen Weg, diese Partei, die eindeutig rassistisch und menschenfeindlich ist, politisch zu unterdrücken“, und wies darauf hin, dass es dafür strafrechtliche Bestimmungen gebe .
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D.W.