In seiner am Donnerstag in Luxemburg abgegebenen Erklärung stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die digitale Erfassung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen die Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz individueller Daten einschränkt, aber eine notwendige Voraussetzung für die Kontrolle durch die EU-Länder ist Dokumente anderer mit dem Ziel, Betrug und Identitätsdiebstahl zu bekämpfen. Es wurde berichtet, dass es einen Antrag gibt.
In Deutschland verwies das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Angelegenheit an den EuGH, um über den Fall eines Deutschen zu entscheiden, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben wollte.
In Deutschland, wie auch in anderen EU-Ländern, ist ab August 2021 die Registrierung von Fingerabdrücken auf Ausweisen verpflichtend.
Fingerabdrücke werden digital auf dem Chip von Ausweisen gespeichert.
Der EuGH kündigte an, dass die Registrierung von Fingerabdrücken auf Ausweisen zum Schutz der Privatsphäre und zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus beitragen könne.
Die Verordnung erleichtert auch das Reisen und die Freizügigkeit von EU-Bürgern innerhalb der Europäischen Union.
In der Entscheidung wurde auch betont, dass Fotos allein zur Identifizierung nicht ausreichen, da sich die Gesichtskonturen mit dem Alter, einer Krankheit oder einer Operation verändern können.
Allerdings erklärte der EuGH mit der Verordnung zur Fingerabdrucknahme die EU-Verordnung für ungültig. In der Entscheidung wurde festgelegt, dass ein anderes Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden sollte, das Einstimmigkeit im Europäischen Rat erfordert. Dennoch wird die aktuelle Verordnung bis zum Erlass einer neuen Verordnung weiter umgesetzt.
Während der EuGH warnte, dass die Ungültigerklärung der genannten Verordnung erhebliche negative Folgen für die Sicherheit der EU-Bürger haben könnte, gab er der Politik Zeit, bis Ende 2026 eine neue Verordnung zu verabschieden, die die richtige Rechtsgrundlage bietet.
AFP,dpa,epd/TY,BÖ
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D.W.