Drei Personen wurden in Deutschland wegen des Verdachts der Spionage im Auftrag Chinas festgenommen. In der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft hieß es, es bestehe ein erheblicher Verdacht, dass drei deutsche Staatsbürger für einen unbekannten Zeitraum vor Juni 2022 für den chinesischen Geheimdienst tätig gewesen seien. Den Betroffenen werden zudem Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht vorgeworfen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass auch die Wohnungen und Arbeitsplätze der mit Haftbefehl der Richterämter Düsseldorf und Bad Homburg inhaftierten Personen durchsucht wurden.
Es wird behauptet, dass eine der festgenommenen Personen für einen Teil des chinesischen Geheimdienstes in China arbeitete, der unter dem Namen Ministerium für Staatssicherheit (MSS) operierte. Der betreffenden Person wird vorgeworfen, Informationen über neue Technologien, die auch militärisch eingesetzt werden können, an den Geheimdienstoffizier in China weitergegeben zu haben. Es wurde angegeben, dass der Kontakt über ein in Düsseldorf lebendes Paar hergestellt wurde und dass dieses Paar über sein eigenes Unternehmen auch einen Kooperationsvertrag mit einer deutschen Universität für den Wissenschaftstransfer nach China unterzeichnet hatte.
In Kriegsschiffen verwendete Technologie
Es wurde festgestellt, dass für ein chinesisches Unternehmen eine Untersuchung über den neuesten Stand der Technik beim maschinellen Schneiden durchgeführt wurde und dass diese Schnitte für die Herstellung leistungsstarker Schiffsmotoren wertvoll sind, die auch in Kriegsschiffen eingesetzt werden können. Es wurde angegeben, dass die Finanzierung des Projekts von den offiziellen chinesischen Behörden übernommen wurde und dass die Verdächtigen während ihrer Inhaftierung auch Verhandlungen über andere Forschungsprojekte führten, die den chinesischen Seestreitkräften zugute kommen könnten.
Die Bundesanwaltschaft behauptete außerdem, dass Speziallaser in unerlaubter Form gegen Geld an den chinesischen Geheimdienst geschickt worden seien. Der Versand von „Dual-Use“-Produkten, die sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich eingesetzt werden können, bedarf in der EU einer Sondergenehmigung. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Festnahmen weitgehend auf Informationen des Bundesverfassungsschutzes beruhten.
Vergangene Woche wurden im Bundesland Bayern zwei deutsche Staatsbürger russischer Herkunft wegen des Verdachts der Spionage im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg festgenommen. Sicherheitsbehörden in Deutschland warnen seit Monaten vor zunehmenden Spionageversuchen aus Russland und China.
rtr / BK,ET
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D.W.