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Erneuter Haftbefehl gegen Ünsal Ban

Das 3. Strafgericht des Friedens von Ankara akzeptierte den Einspruch gegen die Freilassung des ehemaligen Rektors der Universität der Türkischen Luftfahrtvereinigung (THK), Ünsal Ban, mit der Kontrollregel und erließ einen Haftbefehl gegen Ban. Nach der Entscheidung wurde Ünsal Ban von der Polizei in seinem Hotel in Ankara festgenommen. Ban wird vor das Strafgericht erster Instanz gebracht werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara leitete eine Untersuchung mit dem Argument ein, Ban habe personenbezogene Daten über seine Frau, die AKP-Abgeordnete Zehra Taşkesenlioğlu, die kurz vor der Scheidung steht, an Sedat Peker geschickt, der beschuldigt wird, ein Anführer des organisierten Verbrechens zu sein. Ban, der im Bezirk Milas von Muğla festgenommen und in Gewahrsam genommen und nach Ankara gebracht wurde, und die drei Verdächtigen, die mit ihm vor Gericht standen, wurden nach ihrer Vernehmung vom diensthabenden Amtsgericht unter der Bedingung der Überwachung freigelassen durch die Staatsanwaltschaft.

Der Generalstaatsanwalt widersprach seiner Freilassung

Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara erhob Einspruch gegen die Entscheidung, nachdem Ban, der wegen der Verbrechen „Verletzung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten“, „Drohung“ und „Erpressung“ mit dem Antrag auf Verhaftung an das Friedensgericht verwiesen worden war, freigelassen worden war auf der Grundlage der Kontrollregel und die Wohnung nicht zu verlassen. In dem Berufungsantrag, in dem festgestellt wurde, dass die genannten Kontrollbescheide nicht ausreichen würden, wurde die erneute Festnahme des Tatverdächtigen beantragt. In der Petition wurde vermerkt, dass der Verdächtige, gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde, sich nicht an seinem Wohnsitz aufgehalten habe und am 29. August in Muğla „bei einem Fluchtversuch ins Ausland“ festgenommen worden sei.

DW/SO,JD

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