Das vom Handelsministerium vorbereitete „Kommuniqué über die Änderung der Notifikation bezüglich der als Ausfuhr registrierten Waren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Dementsprechend wurden auch „Tomaten (mit anderen Verfahren als Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht)“ und „Tomatenmark“ in die Liste der „ausfuhranmeldungspflichtigen Waren“ aufgenommen.
Ziel ist es, die Preisstabilität zu wahren
In der Erklärung des Handelsministeriums wurde betont, dass als Ergebnis der Auswertung der Exportentwicklungen im Tomatenmarksektor festgestellt wurde, dass sich der steigende Trend der Tomatenmarkexporte fortsetzen werde. TRT-NachrichtenIn der in der Erklärung abgegebenen Erklärung heißt es: „Um die Stabilität des Inlandsangebots/der internationalen Nachfrage und die Preisstabilität aufrechtzuerhalten, wird davon ausgegangen, dass eine genaue Überwachung unserer Tomatenmarkexporte erforderlich ist Sofortmaßnahmen für Exporte ergreifen, unter Berücksichtigung der Dynamik des Inlandsmarktes und der Verbraucherinflation.“
DHA / HT,ET
DW