Das Ministerkomitee des Europarates gab mit einer heute in Straßburg bekannt gegebenen Entscheidung bekannt, dass es den Kontrollprozess des Loizidou-Dokuments beendet hat, das der erste von den griechischen Zyprioten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Ankara angestrengte Eigentumsklage ist Rechte (EMRK). Im Zusammenhang mit der Entscheidung wurden die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Loizidou-Entscheidung des EGMR aufgezeigt.
Die Entscheidung wurde mit großer Stimmenmehrheit getroffen. Nur 5 Länder stimmten gegen die Resolution, darunter das EU-Mitglied Republik Zypern und Griechenland. Die überwältigende Mehrheit der Länder der Europäischen Union stimmte für die Schließung des Loizidou-Dokuments. Der Europäische Rat hat 46 Mitglieder.
Mit dem Beschluss wurde erneut registriert, dass das im Jahr 2005 im Norden der Insel für die Eigentumsansprüche der griechischen Zyprioten eingerichtete Immobilable Property Committee (TMK) ein „wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf“ ist als aktives innerstaatliches Rechtsmittel durch den EGMR im Jahr 2010. Die Republik Zypern und Griechenland argumentierten jedoch vor dem Ministerkomitee, einem politischen Gremium, dass das TMK trotz der Entscheidung des EGMR im rechtlichen Sinne nicht legal sei.
Die Rolle von TMK
Die Entscheidung ist wertvoll, da sie zeigt, dass die Entschädigungs- und Umtauschentscheidungen, die von der TMK in der entsprechenden Form zu erlassen sind, ebenso gültig sind wie die Rückkehrentscheidung. TMK erklärte zuvor, dass das von der Klage betroffene Eigentum von Loizidous nicht zurückgegeben werden kann, er jedoch eine Entschädigung und einen Umtausch verlangen kann. Die Formel „Entschädigung und Austausch statt Auslieferung“, die griechische Zyprioten und Athen bisher abgelehnt haben, wurde diese Woche durch die Entscheidung des Ministerkomitees gebilligt. Insofern bedeutet die Entscheidung auch, dass die TMK die Eigentumsanträge griechischer Zyprioten von Amts wegen prüfen und entscheiden kann.
Es wird festgestellt, dass die Entscheidung ein Beispiel für ähnliche individuelle griechische Eigentumsanträge geben wird. Griechische Zyprioten, die Immobilien im Norden der Insel zurückgelassen haben, müssen sich an die TMK wenden, bevor sie eine Eigentumsklage gegen Ankara vor dem EGMR einreichen.
Reaktionen auf die Entscheidung
Die Republik Zypern, die ebenfalls gegen diplomatische Gepflogenheiten verstößt, hat eine offizielle Reaktion abgegeben, bevor die Entscheidung nun vom Europäischen Rat ergangen ist. In einer schriftlichen Stellungnahme des Außenministeriums der Republik Zypern wurde die Entscheidung als „rechtsunwirksam, politisch umstritten“ bewertet. Titina Loizidou hingegen interpretierte die Entscheidung in einer Erklärung gegenüber einem griechisch-zypriotischen Radio als „eine nach politischen Kriterien getroffene Entscheidung“.
In einer schriftlichen Erklärung des Außenministeriums der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC), die weltweit nur von der Türkei anerkannt wird, zeigt diese Entscheidung einmal mehr, dass unser Land eine Eigentumsordnung im Einklang mit dem Völkerrecht errichtet hat . Es ist offensichtlich, dass die Adresse der Forderungen der griechischen Zyprioten bezüglich ihres Eigentums innerhalb der Grenzen unseres Landes die TMK ist.
Vorgeschichte des Falles
Titina Loizidou reichte 1989 eine persönliche Beschwerde gegen Ankara ein und beschwerte sich über die Beschlagnahme ihres Eigentums in Kyrenia nach der Operation von 1974 und die Unfähigkeit, auf ihr Eigentum zuzugreifen. Er argumentierte, dass diese Situation gegen das Eigentumsrechtselement der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, und forderte eine Entschädigung. Ankara, die an dem Fall beteiligt war und sich verteidigte, argumentierte, dass „das Eigentum der griechischen Zyprioten im Norden von der TRNC enteignet wurde, die ein unabhängiger Staat ist, der seine eigene Justizbehörde ist“.
Der EGMR wies alle Einwände Ankaras zurück. In seiner ersten Entscheidung, die 1996 als Ursprung des Falls verkündet wurde, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die TRNC in der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt sei und dass die angebliche Enteignung keinen allgemeinen Wert habe. Das Gericht entschied, dass das Eigentumsrecht an den Immobilien nicht auf die TRNC überging und dass das Eigentumsrecht von Loizidous von der Türkei verletzt wurde. Es urteilte auch, dass es sich um eine „fortdauernde Rechtsverletzung“ handele, da er immer daran gehindert sei, sein Eigentum zu nutzen, weil er nicht darauf zugreifen könne.
Der EGMR verkündete seine Entscheidung über die Entschädigung im Jahr 1998 und wies Ankara an, Loizidou etwa 700.000 Dollar an finanzieller Entschädigung zu zahlen.
Ankara weigerte sich Mitte 1998-2003, die Entscheidung des „Falls Loizidou“ zu erfüllen, aufgrund des „Analyseverfahrens in Zypern“. Aus diesem Grund wurde begonnen, jährliche Zinsen auf die Entschädigung von 700.000 Dollar anzuwenden. Nach der Machtübernahme der AKP-Regierung wurde jedoch 2003 eine Entschädigung im Namen der Wiederherstellung der Beziehungen zum Europäischen Rat und zur EU „einmalig“ gezahlt. Titina Loizidou erhielt in Straßburg einen Scheck über 1 Million Dollar samt Zinsen.
TMK zahlte 336 Millionen Pfund
Um ähnliche Vorfälle zu vermeiden, wurde 2005 das TMK für die Griechen im Norden der Insel eingerichtet. Bis heute haben sich 7.110 griechische Zyprer bei der TMK beworben. Von diesen Anträgen wurden 1.324 durch freundliche Analyse und 34 durch Gerichtsverfahren abgeschlossen. Bis heute hat der Vorstand ungefähr 336 Millionen Pfund Entschädigung an die griechischen Zyprioten gezahlt, die sich beworben haben. Außerdem wurde beschlossen, bei 3 Anträgen zurückzugeben, bei 2 Anträgen umzutauschen und zu entschädigen und bei 7 Anträgen zurückzugeben und zu entschädigen.
DW