Der Rechnungshof hat den Prüfbericht des Vorsitzes zum Jahresabschluss 2021 veröffentlicht. Laut den Informationen im TCA-Bericht stiegen die Gesamtausgaben der Präsidentschaft, die 2020 2 Milliarden 896 Millionen 174.000 350 Lire und 66 Cent betrugen, auf 3 Milliarden 710 Millionen 801.546 Lire im Jahr 2021 mit einem Anstieg von 814 Millionen 627 Tausend 196 Lire.
Die täglichen Ausgaben der Präsidentschaft, die 2020 etwa 8 Millionen Lira betrugen, erreichten 2021 etwa 10 Millionen Lira mit einem Anstieg von 2 Millionen Lira.
Die Arbeitnehmerausgaben der Präsidentschaft, die 2020 314 Millionen 560 579 Lire betrugen, stiegen 2021 um 54 Millionen Lire und erreichten 368 Millionen 773 000 241 Lire.
Ausgaben ohne Ausschreibung für das Rektorat in Boğaziçi
Aufmerksamkeit erregte auch der Prüfungsbericht des Rechnungshofs für den Jahresabschluss 2021 der Boğaziçi-Universität. Laut dem Bericht des Rechnungshofs wurden im Jahr 2021 etwa 311.000 Lire für den Bau des Rektorats im alten Cafeteria-Gebäude auf dem Kandilli-Campus der Boğaziçi-Universität ausgegeben. Der Rechnungshof stellte fest, dass diese Ausgaben durch Direktvergabe und nicht durch Ausschreibung getätigt werden, und sagte: „Es ist nicht möglich, die Arbeiten mit Präzedenzfall, die in denselben Ausschreibungsgegenstand aufgenommen werden können, aufzuteilen und sie durch Direktvergabeverfahren erledigen zu lassen.“ .
Die Boğaziçi-Universität hat dem Rechnungshof eine Stellungnahme zu dieser Feststellung vorgelegt. Als Antwort auf den Rechnungshof erklärte die Geschäftsleitung, dass sie sich „diesem Problem angeschlossen hat und von nun an mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit sicherstellen wird, dass die Anforderungen durch grundlegende Beschaffungsmethoden erfüllt werden“.
Unregelmäßigkeit im AOÇ-Boden vom Sportverein
Der Rechnungshof stellte auch eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf den Aufenthaltsort von Atatürk Orman Çiftliği (AOÇ) fest.
Laut dem Kontrollbericht des türkischen Rechnungshofs für den Jahresabschluss 2021 des Ministeriums für Jugend und Sport wurde der Generaldirektion im Jahr 2008 mit dem Protokoll eine Gesamtfläche von 258.186 Quadratmetern für 49 Jahre kostenlos zugeteilt unterzeichnet in der Mitte der Atatürk-Waldfarmdirektion und der Generaldirektion für Jugend und Sport. Dem Bericht zufolge wurde im Protokoll festgehalten, dass die Generaldirektion das Nutzungsrecht an den auf diesem Gelände befindlichen Einrichtungen an Sportvereine übertragen kann, dass sie jedoch keinem anderen kommerziellen Zweck als der Entwicklung des Sports zugeteilt werden dürfen, und dass keine neuen Einrichtungen außerhalb der bestehenden Strukturen gebaut werden können, ohne die erforderlichen Genehmigungen in dem als Primärstandort betrachteten Gebiet einzuholen.
Das Nutzungsrecht von 64.000 264 Quadratmetern der von AOÇ der Generaldirektion für Jugend und Sport zugewiesenen Fläche wurde mit dem Protokoll vom Juli 2010 von der Generaldirektion einem Sportverein kostenlos für 30 Jahre zugeteilt. In dem Bericht hieß es: „Der Verein muss sich an die Protokollbeschlüsse der AOÇ und der Generaldirektion halten, dass er in diesem Bereich neue Einrichtungen bauen darf, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke, sofern es sich um Sport- orientiert“.
Bei der körperlichen Begutachtung der dem Sportverein zugewiesenen Fläche stellte der Rechnungshof jedoch fest, dass auf dem Grundstück Trauungen, Hochzeiten und ähnliche Veranstaltungen stattfanden, ein Gewerbebau mit Schwimmbad vorhanden war und diese Fläche vermietet war an Dritte durch den Sportverein. In dem Bericht wurde festgestellt, dass diese Situation im Widerspruch zu den Protokollen stand, die die Generaldirektion sowohl mit der AOÇ als auch mit dem Sportverein sowie der Zuweisung von Immobilien für Sportzwecke getroffen hatte.
Der Rechnungshof stellte fest: „Da die Errichtung eines gewerblichen Unternehmens auf dem für Sportzwecke zugewiesenen Grundstück und dessen Vermietung an Dritte den zwischen den Parteien erstellten Protokollen und den einschlägigen Rechtsvorschriften widerspricht, ist die Aufhebung der Zuweisung für den Sportverein ist die Einleitung allgemeiner Prozesse im Zusammenhang mit der Genehmigung von Gewerbebauten auf dem Gebiet, das als Schutzgebiet ersten Grades betrachtet wird, erforderlich“, forderte er auf.
ANKA/CO,HT
DW