Ein ehemaliger Reserveoffizier, der in Deutschland für Russland spionierte, wurde zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Das Gericht hat heute seine Entscheidung im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf öffentlich bekannt gegeben. Der 65-jährige Angeklagte des Spionageverfahrens, Ralph G., habe die Anklage laut Aussage akzeptiert. Ralph G., der als Reserveoffizier in der Bundeswehr diente, teilte Mitte 2014-2020 über die russische Botschaft in Berlin verschiedene Dokumente und Informationen mit dem russischen Geheimdienst GRU. Informationen zur Arbeitsweise der Reservekräfte und Kommunikationseinheiten der Bundeswehr sowie Informationen zum Entwurf des „Weißbuchs“ des Bundesministeriums der Verteidigung, der die Grundlage für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Landes bildet, stehen im Mittelpunkt Informationen, die Ralph G. mit dem russischen Dienst teilte.
Laut Aussage des OLG Düsseldorf gab Ralph G. auch Auskunft über die Russland-Sanktionen der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 und die Lage der deutschen Wirtschaft in Bezug auf die Erdgaspipeline Nord Stream 2. Er teilte auch die persönlichen Daten hochrangiger Soldaten der deutschen Armee und Vertreter der Wirtschaftswelt mit dem russischen Geheimdienst.
Es heißt, Ralph G. habe nicht nur als Kommunikationsoffizier in der Bundeswehr gedient, sondern auch an einigen Beiräten in deutschen Unternehmen teilgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass er kein Geld für seine Spionageaktivitäten erhalten hat, aber dass er Einladungen zu einigen Aktivitäten der russischen Regierung erhalten hat.
In der Entscheidung des Gerichts hieß es, „der Angeklagte habe eine sehr russlandfreundliche Situation gehabt und mit dem Motiv gehandelt, sich zu einer geliebten und geschätzten Person der russischen Armee zu machen“.
Die Anwälte von Ralph G. argumentierten dagegen, dass ihre Mandanten freigesprochen werden sollten, und sagten, dass die vor Gericht geteilten Informationen nicht implizit, sondern alle öffentlich seien.
AFP, dpa/EC, TY
DW