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Gegen drei in Deutschland erwischte DHKP-C-Mitglieder liegt Anklage vor

Gegen drei Spitzenkräfte der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) in Deutschland, von denen einer für das Land verantwortlich sein soll, ist eine Anklage vorbereitet worden.

Die türkischstämmigen Özgül E. und İhsan C. sowie der deutsche Staatsbürger Serkan K., die bei den im Mai vergangenen Jahres durchgeführten Operationen erwischt und gegen die Haftbefehle erlassen wurden, hätten sich geweigert, Mitglieder der verbotenen DHKP-C zu sein, heißt es in der Anklageschrift , die in Deutschland als „ausländische terroristische Vereinigung“ gilt, strafrechtlich verfolgt werden.

Özgül E. wurde am 16. Mai in Heidelberg, Serkan K. am 17. Mai in Hamburg und İhsan C. am 18. Mai in Bochum festgenommen.

In der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hieß es, die DHKP-C habe das Ziel, die Türkische Republik mit Waffengewalt zu zerstören und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter eigener Kontrolle zu ersetzen.

„Özgül E. Deutschland verantwortlich“

Auch die Bundesanwaltschaft teilte Details zu den Angeklagten mit. In der Erklärung heißt es, Özgül E. sei spätestens seit Januar 2003 in der DHKP-C aktiv, die Nachricht sei übermittelt worden. Es wurde auch angegeben, dass E. auch das an die Pressestelle oder andere Einheiten der Organisation überwiesene Geld akzeptierte und ungültige Ausweisdokumente ausstellte.

Özgül E. leitete im Juni 2014 ein Konzert in Deutschland, an dem Aktivisten und Funktionäre der DHKP-C teilnahmen und deren Einnahmen an die Organisation überwiesen wurden.Von Dezember 2015 bis mindestens Februar 2016 war sie für die DHKP-C in verschiedenen Einsätzen tätig Region Istanbul Es wurde festgestellt, dass er Aktivitäten wie Schulungen, Propagandaarbeiten, Presseartikel und Schulungsprogramme für Guerillakämpfer für die Mitglieder der Organisation leitete. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte spätestens seit Januar 2017 als „deutscher Verantwortlicher“ der Organisation tätig gewesen sei, hieß es, er habe die Aktivitäten wie das Sammeln von Finanzmitteln, insbesondere Spenden, geleitet oder der Verkauf des wöchentlichen Bulletins und die Harmonisierung der Organisation der Aktivitäten für den Verein.

Es wurde behauptet, Özgül E. habe bei der Erstellung gefälschter Ausweisdokumente in Deutschland geholfen und auch zur illegalen Überstellung von Mitgliedern der geschlossenen Organisation beigetragen. Es wurde auch betont, dass Özgül E. bis Februar 2022 an verschiedenen Propagandaaktivitäten im Zusammenhang mit der DHKP-C in Deutschland teilgenommen habe.

Der andere Angeklagte, Serkan K., war zwischen 2014 und 2018 für die DHKP-C in Deutschland tätig, zunächst Mitglied im Jugendausschuss der Organisation, seit Sommer 2015 als „Regional Manager“ in der Region Hamburg. Es wurde erwähnt, dass K. auch die Verantwortung für die „DHKP-C-Region Nord“ übernahm, zu der zeitweise die Regionen Hamburg, Bremen und Berlin gehören.

In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wurde ausgeführt, dass Serkan K. die Umsetzung der Weisungen der deutschen und europäischen Führungskräfte der DHKP-C sichergestellt und diesen Personen persönlich Bericht erstattet habe, sowie die Durchführung von Propagandaaktivitäten für Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, falsche Ausweisdokumente ausgestellt und Mitglieder der kriminellen Organisation geschmuggelt zu haben.

Serkan K. habe seinen Mannschaftsdienst in der „Region Nord“ im Februar 2017 verlassen und sich bis Ende 2018 an diversen Propagandaaktivitäten im Zusammenhang mit der DHKP-C in Deutschland beteiligt.

Regionalleiter Süd İhsan C.

İhsan C. hingegen arbeitet eng mit den Regionalleitern der DHKP-C zusammen, wo er als Regionalreferent Süd für die Städte Frankfurt, Darmstadt, Saarbrücken, Stuttgart, Ulm, München, Augsburg tätig war und Nürnberg seit spätestens September 2015. Es wurde behauptet, er sei mit ihnen in Kontakt, habe Anweisungen erteilt und Informationen über die Entwicklungen in den Regionen erhalten.

In der Erklärung hieß es, der Angeklagte habe auch den Anweisungen der Spitzenmanager der DHKP-C in Deutschland und Europa Folge geleistet und mitten im Amt finanzielle Mittel bereitgestellt und an die Organisation übermittelt, Mitglieder und Aktivisten ausgebildet und ausgeführt Auch Propagandaaktivitäten zugunsten von der DHKP-C nahestehenden getarnten Vereinen wurden aufgeführt. Es wurde festgestellt, dass İhsan C, wie andere, die Vergehen begangen hat, einen ungültigen Personalausweis zu erhalten und bei der Überstellung und Neuansiedlung unbekannter Mitglieder der Organisation behilflich zu sein.

Es wurde festgestellt, dass İhsan C. im Mai 2017 von der „Verantwortung für die Südregion“ zurückgetreten sei, sich aber bis Februar 2022 an verschiedenen Propagandaaktivitäten im Zusammenhang mit der DHKP-C in Deutschland beteiligt habe.

In der Erklärung heißt es, dass Özgül E. am 17. Mai vor Gericht gestellt wurde, Serkan K. und İhsan C. am 18. Mai vor Gericht standen und alle drei festgenommen wurden.

DW / TY,ET

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