In Deutschland wurde berichtet, dass 253 der Entschädigungsanträge, die wegen der schweren Nebenwirkungen der Coronavirus-Impfstoffe gestellt wurden, von den Landesverwaltungen genehmigt wurden.
Laut den Nachrichten der Zeitung Welt am Sonntag wurde die Nummer des Themas der Rede als Ergebnis der Recherchen erreicht, die in den zuständigen Einheiten der Länder durchgeführt wurden. In den Nachrichten wurde berichtet, dass in Bayern, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, 61 Entschädigungsanträge genehmigt wurden und in Nordrhein-Westfalen 38, während in Bremen keine Entschädigungsanträge angenommen wurden. In den Nachrichten wurde mitgeteilt, dass derzeit 3.968 Entschädigungsanträge bearbeitet und 1.808 Anträge abgelehnt wurden.
In Deutschland wurden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bis zum 1. Januar 2023 192 Millionen Corona-Impfstoffe verabreicht; 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.
Das Guillan-Barre-Syndrom, eine Border-System-Erkrankung, die sich als Herzmuskelentzündung, venöse Nebenhöhlenthrombose und Kribbeln in Fingern und Handgelenken äußert, gilt als schwere Nebenwirkung des Coronavirus-Impfstoffs.
Nach Angaben der Zeitung wurde von den zuständigen Behörden akzeptiert, dass der Coronavirus-Impfstoff in einigen Fällen Todesfälle verursachte. Ob der Staat Personen, die an einer durch den Impfstoff verursachten Nebenwirkung leiden, pflegerische Unterstützung leistet, ist Sache der zuständigen Fachstellen der Länder. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bewilligt den Antrag auf staatliche Zuschüsse bei sehr wichtigen Impfkomplikationen, die „langfristige gesundheitliche Probleme oder wirtschaftliches Leid schaffen“. Je nach gesundheitlicher Situation umfasst diese Unterstützung die Gewährung einer Rente, die Übernahme von Behandlungskosten oder die Unterstützung der Angehörigen von Personen, die an Impfkomplikationen gestorben sind.
dpa / ET,EC
DW