Das 1. Oberste Strafgericht von Ankara erläuterte den Grund für die Freispruchsentscheidung gegen 17 Angeklagte, darunter Mehmet Ağar, im Fall von zehn ungelösten Morden aus den 1990er Jahren.
In der Entscheidung, in der behauptet wurde, dass die Aussagen des ehemaligen Polizeibeamten für Spezialoperationen, Ayhan Çarkın, der die Eröffnung des Verfahrens veranlasst hatte, „widersprüchlich“ seien, wurde argumentiert, dass die Angeklagten von der Regel „Der Angeklagte profitiert im Zweifel“ profitieren würden die „Unschuldsvermutung“. Nach dieser Regel wird der Verdacht eines Irrtums zugunsten des Beklagten ausgelegt, wenn keine konkreten Beweise vorliegen.
In der Entscheidung heißt es: „Obwohl es unter den Aussagen des Angeklagten Ayhan Çarkın Probleme gibt, die mit der konkreten Realität vereinbar sind, erscheint es möglich, dass die Aussagen des Angeklagten 18 Jahre nach dem Vorfall sowohl aus den Ermittlungsdokumenten als auch aus den Ermittlungsunterlagen entnommen werden können Nachrichten in Presse und Medien wurden in Worte gefasst: „Diese Aussagen des Angeklagten wurden nicht als ausreichend für die Verurteilung der Angeklagten angesehen.“
Der Freispruch wurde im Mai gefällt
In dem Fall, der am 26. Mai 2023 mit dem Vorwurf eingereicht wurde, dass die Tat von der „Susurluk-Bande“ in Ankara und den umliegenden Provinzen zwischen 1993 und 1996 begangen wurde, waren 17 Angeklagte, darunter der ehemalige Polizeichef Mehmet Ağar, der pensionierte Oberstleutnant und der ehemalige MİT Der Beamte Korkut Eken und der Leiter der Sondereinsatzabteilung İbrahim Şahin wurden getötet. Er wurde freigesprochen. Das 1. Oberste Strafgericht von Ankara hat am Mittwoch die Bewertung seines Freispruchs im ungelösten Mordfall, auch bekannt als „Ankara-JITEM-Fall“, abgeschlossen. In der 318-seitigen begründeten Entscheidung wurde daran erinnert, dass die Untersuchung auf der Grundlage der Aussagen des ehemaligen Spezialeinsatzpolizisten Ayhan Çarkın 18 Jahre nach dem Vorfall eingeleitet wurde.
Während Ayhan Çarkın in einigen seiner Aussagen sagte, dass er nicht an dem Vorfall beteiligt war und dass er von Ahmet Demirel von dem Vorfall gehört hatte, gab er in einigen seiner Aussagen an, dass nach der Festnahme des Opfers dem Fahrzeug 4-5 Autos folgten Opfer war drin. In der Entscheidung heißt es: „In einer anderen Erklärung gab er an, dass er bei der Hinrichtung des Opfers nicht anwesend war, dass er den Schuss gehört hatte und dass die Hinrichtung beendet war, als sie gingen.“ Der Angeklagte konnte den Beamten den Ort, an dem das Opfer hingerichtet wurde, nicht genau zeigen.
„Ayhan Çarkıns Aussagen wurden mit Argwohn betrachtet“
In der Entscheidung, in der argumentiert wurde, dass die Aussagen des Angeklagten mit Argwohn betrachtet wurden, sowohl aufgrund der offensichtlichen Widersprüche zwischen seinen Aussagen während der Phasen als auch aufgrund seines Versäumnisses, genaue Informationen bereitzustellen, wurde folgende Bewertung vorgenommen:
„Abgesehen von den Aussagen der Zeugen, die Aussagen gemacht haben, die nicht über das Sehen der Fahrzeugbewegung zum Zeitpunkt des Vorfalls hinausgingen, ist das Fehlen von Augenzeugenaussagen darüber, wie und von wem das Opfer zum Zeitpunkt des Vorfalls mit einer Schusswaffe getötet wurde, Die Tatsache, dass die Waffen, mit denen das Opfer getötet wurde, nicht beschlagnahmt werden konnten und keine Feststellung über ihre Zugehörigkeit getroffen werden konnte, heißt es in dem Gutachten. Es wurde jedoch festgestellt, dass fünf Patronen, Patronen und Kugeln vom Typ Parabellum mit einem Durchmesser von 9 mm am Tatort beschlagnahmt wurden mit zwei anderen Waffen abgefeuert wurden und dass zwischen ihnen im Vergleich mit den kriminellen Patronen im Zusammenhang mit ungelösten Vorfällen kein Zusammenhang bestand, gab es keine Aufzeichnung dieser Waffen im Inventar, obwohl „obwohl dies von der beteiligten Partei behauptet wurde Da der Mord mit einer Waffe der Marke Uzi begangen wurde und diese Waffen nur bei der Polizei vorhanden waren, wurde in unserem Dokument darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, zu einer endgültigen Gewissensauffassung darüber zu gelangen, dass die Angeklagten diese Waffen benutzt und den Mord begangen haben .“
„Diese Kugeln können auch anders als Uzi verwendet werden“
In der Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass es nicht genügend Beweise für den Nachweis eines Kontakts zwischen diesen Waffen und den Angeklagten gebe, heißt es in dem Schreiben der Generaldirektion Sicherheit aus dem Jahr 2022, dass das Herstellungsjahr der Geschosse der Marke Parabellum das Herstellungsjahr 1902 sei Die Einführung von Waffen der Marke Uzi erfolgte im Jahr 1950, und daher konnten Geschosse der Marke Parabellum auch mit anderen Waffen als Waffen der Marke Uzi verwendet werden. verteidigt. In der Entscheidung wurde argumentiert, dass „es mit diesem Prestige möglich ist, die bei dem Vorfall beschlagnahmten Hülsen und Kugeln mit anderen Waffen als der Waffe der Marke Uzi zu verwenden.“
„Glaubwürdige Beweise konnten nicht erlangt werden“
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass außer den Aussagen des Angeklagten Ayhan Çarkın, die er später änderte und die widersprüchlich und mit dem Inhalt des Dokuments unvereinbar waren, keine zweifelsfreien, endgültigen und überzeugenden Beweise dafür erbracht werden konnten, dass die Die Angeklagten hatten die zur Last gelegte Straftat begangen.
Es wurde die Regel angewendet, dass der Beklagte im Zweifelsfall entscheidet
Laut Çarkıns Aussage während des Prozesses der Ortsanzeige stimmte der Ort, an dem die Leiche gefunden wurde, nicht mit dem Ort in der Aussage des Angeklagten überein, und in der Entscheidung wurde folgende Schlussfolgerung gezogen:
„Unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung wurde beschlossen, die Angeklagten anders freizusprechen, gemäß der Regel, dass der Angeklagte von Zweifeln profitiert, wie oben ausführlich erläutert. Obwohl es in den Aussagen des Angeklagten Ayhan Çarkın Probleme gibt, die mit dem vereinbar sind konkrete Realität; die Aussagen des Angeklagten 18 Jahre nach dem Vorfall: „Obwohl es möglich ist, es sowohl aus dem Ermittlungsdokument als auch aus den Nachrichten in der Presse zu lernen und in Worte zu fassen, werden diese Aussagen des Angeklagten nicht als ausreichend angesehen.“ die Verurteilung der Angeklagten.“
Die Angeklagten, darunter Mehmet Ağar, waren bereits zuvor freigesprochen worden, die Entscheidung wurde jedoch von der 1. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara aufgehoben. Nach dieser Entscheidung wurde das Verfahren wegen der Morde an Abdulmecit Baskin, Behcet Cantürk, Yusuf Ekinci, Feyzi Aslan, Salih Aslan, Namık Erdoğan, Hacı Karay, Adnan Yıldırım, Medet Serhat und Faik Candan erneut eingeleitet.
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