Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundes hat eine Anklage gegen Kenan A. vorbereitet, dem vorgeworfen wird, Anführer der PKK-Organisation zu sein. Der Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft Karlsruhe zufolge war Kenan A. zwischen September 2018 und Mitte Juni 2020 als Führungskraft in der Organisation tätig. A., der innerhalb der Organisation unter anderem Aufgaben als „Regionalleiter“ wahrgenommen haben soll, wird außerdem die Organisation von Veranstaltungen und das Sammeln von Spenden vorgeworfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft gibt an, dass Kenan A. als Hamburger Regionalleiter der PKK die „Organisations-, Arbeits- und Propagandaarbeit“ in der Region, zu der auch Bremen und Kiel gehörten, koordiniert habe. Kenan A. wird außerdem vorgeworfen, im Auftrag der Organisation Einsätze in der Region Köln, Bonn, Düsseldorf, Duisburg und Essen übernommen zu haben. Es wird angegeben, dass A. an den propagandistischen Aktivitäten und Arrangements der Organisation beteiligt war und die Spendenaktionen in der Region Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. Der Anklage zufolge war der Verdächtige außerdem verpflichtet, sich bei der „europäischen Führung“ der PKK zu melden und deren Anweisungen zu befolgen.
A., der seit Anfang Juni inhaftiert ist, war bereits im März auf Zypern festgenommen und an Deutschland ausgeliefert worden. Kenan A. wird vorgeworfen, „Mitglied einer ausländischen Terrororganisation zu sein“. Die PKK steht seit 1993 auf der Liste der verbotenen Organisationen in Deutschland.
AFP,dpa / HT,ET
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