Die Verordnung, die den Konsum von Cannabis unter bestimmten Regeln in Deutschland legalisiert, wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Laut der Verordnung, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf ihrer heutigen Pressekonferenz vorgestellt haben, wird es legal sein, bis zu 25 Gramm Cannabis für den individuellen Gebrauch zu haben und maximal drei Pflanzen anzubauen. Die Verordnung wird es auch ermöglichen, Vereine unter dem Namen „Cannabis Social Clubs“ zu gründen, um in diesen Vereinen Cannabis ohne Gewinnerzielungsabsicht anzubauen und zu verkaufen.
Lauterbach und Özdemir argumentierten, dass die Legalisierung von Cannabis eine abschreckende Wirkung auf den Schwarzmarkt und kriminelle Organisationen haben werde. Während Özdemir sagte: „Niemand wird sich mit Verkäufern auseinandersetzen müssen, ohne zu wissen, was sie kaufen“, erklärte Lauterbach, dass die bisherige Verbotspolitik ein Fiasko gewesen sei, und merkte an, dass mit der neuen Verordnung Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern Konsum von Cannabis durch Jugendliche.
Details zu Cannabisbesitz, -anbau und Cannabis-Community-Clubs sollen in dem Gesetzentwurf, der diesen Monat vorbereitet werden soll, dargelegt werden. Nachdem der Gesetzentwurf in der Koalitionsregierung und im Kabinett verabschiedet wurde, muss er auch den Bundestag und das Abgeordnetenhaus passieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass es während des Genehmigungsverfahrens zu Änderungen des Entwurfs kommen kann. Nach der heute vorgestellten Rahmenverordnung wird es legal sein, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen und in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Einzelpersonen können bis zu drei Cannabispflanzen in einer für Kinder und Jugendliche unerreichbaren Form selbst anbauen.
Marihuana-Gesellschaftsclubs
In gemeinnützigen Cannabis-Community-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern können Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und an Mitglieder für den individuellen Gebrauch verkaufen. Um Mitglied dieser Clubs zu werden, wurde die Regel eingeführt, dass man 18 Jahre alt sein muss. Die Vereine müssen eine/n Verantwortliche/n für Jugendschutz und Suchtprävention benennen. Cannabisclubs dürfen keine Werbung machen, eine Person kann nicht Mitglied von mehr als einem Club sein.
An Clubmitglieder dürfen nicht mehr als 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat verkauft werden. Für Mitglieder unter 21 Jahren wird eine Grenze von 30 Gramm pro Monat festgelegt, während eine Obergrenze für den Anteil an Wirkstoffen im Inhalt festgelegt wird. Marihuana darf in den Clubs nicht konsumiert werden und Alkohol darf nicht verwendet werden. Es wird angemessene Abstände zwischen Vereinen und Schulen und Kindergärten geben, und Marihuana darf nicht in öffentlichen Räumen in der Nähe von Schulen und Kindergärten konsumiert werden. Bis 20:00 Uhr gilt ein Verbot der Verwendung von Cannabis in Fußgängerzonen.
Personen, die vor der Verordnung für den Besitz oder Anbau von bis zu 25 Gramm Cannabis bestraft wurden, können beantragen, dass diese Strafen aus ihren Aufzeichnungen entfernt werden.
EU-Blockade für Cannabis-Läden geplant
Pläne für den freien Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten in privaten Geschäften wurden nach Rücksprache mit der EU vorerst zurückgestellt. Als Ergebnis der Verhandlungen mit dem EU-Vorstand wurde entschieden, diese Art von Läden im nächsten Schritt nur noch in den Pilotregionen zu erproben.
Dementsprechend wird das Projekt „Handelsschifffahrtsketten“ durch die Schaffung von Pilotregionen in verschiedenen Bundesländern erprobt. Wissenschaftler begleiten das Projekt in allen Prozessen von der Produktion über den Vertrieb bis hin zum Verkauf. Nur Personen mit Wohnsitz in dieser Region können Cannabis in den Geschäften kaufen, die im Rahmen des fünfjährigen Pilotprojekts eröffnet werden.
Die Realisierung dieses Niveaus wird jedoch vom Konsultationsprozess mit der EU abhängen. Pläne der deutschen Koalitionsregierung im vergangenen Herbst sahen den legalen Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften bundesweit vor. Es gibt jedoch Debatten darüber, ob diese Situation mit EU-Recht vereinbar ist.
dpa/BK,JD
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