Am Montag beginnen die Anhörungen zu den Klagen gegen BioNTech, das in Deutschland Impfstoffe gegen das Coronavirus entwickelt und produziert, und Astrazeneca.
Am Montag findet in Rottweil die erste Anhörung zur Schadensersatzklage gegen das Biotechnologieunternehmen BioNTech mit der Behauptung statt, dass der gegen das Coronavirus entwickelte Impfstoff namens Comirnaty negative Auswirkungen auf die Gesundheit habe.
Nach Angaben des Gerichts behauptet der 58-jährige Kläger, dass er nach der Verabreichung des von BioNTech hergestellten Coronavirus-Impfstoffs einen erheblichen Sehverlust auf dem rechten Auge erlitten habe, und fordert von der Biotechnologie eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro Unternehmen. Darüber hinaus ist BioNTech verpflichtet, mögliche Sachschäden des Klägers zu ersetzen.
Das Mainzer Unternehmen BioNTech bestreitet die Vorwürfe mit der Begründung, die Argumente des Klägers seien unbegründet. Ein Sprecher des Unternehmens sagte: „Die vom Kläger geäußerten gesundheitlichen Bedenken wurden auf der Grundlage aller übermittelten Informationen sorgfältig untersucht.“
Berufungsverfahren gegen AstraZeneca
Die Berufung gegen AstraZeneca wird vor dem Bayerischen Staatsgerichtshof in Bamberg verhandelt. Das Landgericht Hof hatte die Schadensersatzklage einer Klägerin vor rund einem halben Jahr abgewiesen. Der Kläger legte daraufhin Berufung bei einem höheren Gericht ein.
Der Kläger reichte eine Schadensersatzklage mit der Begründung ein, dass er nach Erhalt des von AstraZeneca hergestellten Impfstoffs gesundheitliche Probleme gehabt habe. Das Gericht wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass weder ein Herstellungsfehler noch ein Mangel an Informationen über den Impfstoff festgestellt worden sei. Es ist nicht bekannt, ob der Fall am Montag entschieden wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es den Parteien möglich ist, eine Einigung zu erzielen.
209 Schadensersatzansprüche
Bei den beiden Klagen handelt es sich um die ersten, die in Deutschland gegen Hersteller von Coronavirus-Impfstoffen eingereicht wurden. Welt am SonntagNach Angaben der dem Gesundheitsministerium unterstellten Zeitung liegen in Deutschland 209 Anträge bei Gerichten vor, die Schadensersatzforderungen an die Unternehmen stellen, die den Covid-19-Impfstoff herstellen.
Während die Europäische Union (EU) den Covid-19-Impfstoff beschafft, hat sie mit den Impfstoffherstellern eine Vereinbarung getroffen, dass der jeweilige Mitgliedsstaat die Prozesskosten und die Entschädigung im Falle eines Schadensersatzfalls im Zusammenhang mit dem Impfstoff übernimmt.
Anwalt Tobias Ulbrich, der rund 1.500 Menschen vertritt, die angeben, gesundheitliche Probleme durch die Impfung zu haben, sagte, er sei besorgt, dass der Staat auch auf die Fälle einwirken werde. Ulbrich, Welt am SonntagIn seiner Stellungnahme gegenüber der Zeitung sagte er, die Herstellerfirmen hätten sich nicht auf einen Kompromiss eingelassen, da die Anwaltskosten vom Staat übernommen würden.
dpa/JD, SO
DW