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Der Antrag für ein „Erdbebenvisum“ für Deutschland endet

Nach den Kahramanmaraş-Erdbeben läuft die vereinfachte Visumsbeantragung Deutschlands für Erdbebenopfer aus.

In der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes hieß es, dass die Zahl der im Rahmen des betreffenden Antrags eingegangenen Anträge deutlich zurückgegangen sei und die Bundesregierung davon ausgegangen sei, dass in der nächsten Zeit der normale Visumantrag ausreichen werde.

Der Sprecher des Außenministeriums fügte hinzu, dass der vereinfachte Visumantrag für einen begrenzten Zeitraum eingeführt wurde, um den dringenden Bedarf nach den Erdbeben vom 6. Februar zu decken, und dass er nicht als dauerhafte Lösung angesehen werde.

Im Rahmen der vereinfachten Visumbeantragung wurde Erdbebenopfern mit Verwandten ersten und zweiten Grades in Deutschland in der ersten Stufe die Möglichkeit gegeben, für 90 Tage nach Deutschland zu kommen, Anfang Mai wurde die Antragstellung um drei Monate verlängert. Diese Frist endet am 6. August.

Der Sprecher gab an, dass nach dem Erdbeben insgesamt 16.200 Erdbebenopfer 90-Tage-Visa erhalten hätten, davon 12.300 Schengen-Visa im Rahmen der vereinfachten Visumbeantragung und 3.800 Langzeitvisa im Rahmen der Familienzusammenführung.

Im Rahmen der vereinfachten Umsetzung wurden vorrangig die Anträge der Erdbebenopfer bearbeitet. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes wies darauf hin, dass auch andere gewöhnliche Schengen-Visumanträge innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden sollten, und erklärte, dass es unter den aktuellen Bedingungen keinen Raum für eine privilegierte Praxis gebe.

AFP / UK, ET

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