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Deutschland beschleunigt Grenzübertritte

In Deutschland hat das Kabinett den von Innenministerin Nancy Faeser ausgearbeiteten Gesetzentwurf angenommen, der darauf abzielt, die extraterritorialen Prozesse derjenigen zu beschleunigen, deren Asylanträge abgelehnt werden.

Während der Gesetzentwurf die Durchsuchungsbefugnisse der Polizei erweitert, ist auch vorgesehen, dass die Haftdauer von Personen, die in einem Grenzgefängnis untergebracht werden, von 10 Tagen auf 28 Tage verlängert wird. Ziel dieser Anwendung ist es, Personen, denen eine extraterritoriale Entscheidung erteilt wurde, an der Flucht zu hindern.

Ziel des Gesetzes sei es, eine schnellere Abschiebung von Menschenschmugglern zu ermöglichen, heißt es. Ausländische Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen unabhängig vom persönlichen Verfahren abgeschoben werden.

Sowohl Ministerpräsident Olaf Scholz als auch Innenminister Faeser wiesen darauf hin, dass Grenzübertritte beschleunigt werden müssten. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es auch vom Bundestag genehmigt werden.

Nach offiziellen Angaben gab es in Deutschland im ersten Halbjahr 279.000 98 Menschen, gegen die extraterritoriale Entscheidungen ergangen sind. Nach Angaben des Innenministeriums sank diese Zahl bis Ende September auf 255.000. Es wird angegeben, dass 205.000 dieser Personen über eine „Duldung“ verfügen und daher nicht abgeschoben werden können. Das Ministerium gab bekannt, dass bis Ende September dieses Jahres 12.000 Menschen abgeschoben wurden.

Kritik an der Einschränkung von Grundrechten

Der Koalitionspartner Grüne reagierte dagegen auf den vom Kabinett beschlossenen Exterritorialen Gesetzentwurf. Viele Grünen-Abgeordnete kritisierten den Gesetzentwurf mit der Begründung, er enthalte „weitreichende Einschränkungen der Grundrechte“.

Die Co-Vorsitzende der Grünen-Jugendgruppe, Katharina Stolla, sagte in ihrer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Dieses extraterritoriale Paket darf nicht so verabschiedet werden. Das Paket ist in Teilen verfassungswidrig und insgesamt menschenverachtend.“ Stolla erklärte, dass die geplanten Anwendungen dazu führen würden, dass die extraterritorialen Prozesse noch „traumatischer“ würden.

Auch die Migrations- und Flüchtlingsorganisation Pro Asyl betonte, dass die Verschärfung der grenzüberschreitenden Regelungen „rechtsstaatliche Fragezeichen aufwirft“. In der Stellungnahme der Organisation hieß es, der Referentenentwurf des Innenministers sei „ein schwerer Eingriff in die Grundrechte ohne Berücksichtigung des Aspekts der Verhältnismäßigkeit“ und argumentierte, dass die Regelung den Rechtspopulismus weiter stärken werde.

Feaser verteidigte die Klausel

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser wies die Kritik zurück. Faeser erklärte, dass eine Verschärfung der Maßnahmen wichtig sei, um die unsystematische Einwanderung nach Deutschland zu beenden, und erklärte, dass die schnellere Abschiebung von mehr Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, „Kapazitäten“ für Personen schaffen werde, die wirklich Verteidigung in Deutschland suchen.

Faeser betonte außerdem, dass weitere Regelungen im Bereich der Einwanderung vorbereitet werden. Der Innenminister erklärte, dass nächste Woche über einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Beschäftigung von Asylbewerbern diskutiert werde, und betonte, dass bald auch eine Verschärfung der Strafen für Schleuser auf der Tagesordnung stehe.

AFP,dpa/BÖ,BK

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D.W.

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