Nach dem Deutschen Bundestag hat auch das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf verabschiedet, der die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich im Rahmen der Bewältigung der Corona-Epidemie festschreibt.
Der von den Koalitionsparteien SPD, Grüne und Freie Demokratische Partei (FDP) erarbeitete Entwurf wurde im Abgeordnetenhaus einstimmig angenommen.
Der Gesetzentwurf wurde im Deutschen Bundestag mit 571 zu 80 Stimmen angenommen. 38 Abgeordnete enthielten sich.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegeheimen und Arztpraxen bis zum 15.03.2022 Unterlagen einreichen müssen, aus denen hervorgeht, dass sie geimpft oder an Covid-19 erkrankt sind. Mit der Regelung zum Thema Rede wird der Anwendungsbereich der Impfbefugten erweitert. Demnach erlaubt es neben Ärzten auch Apothekern, Zahnärzten und Tierärzten zu impfen.
Der von den Koalitionsparteien erarbeitete Entwurf erlaubt den Ländern, ihre Anstrengungen im Umgang mit dem Coronavirus bei Bedarf zu verstärken und in diesem Zusammenhang Restaurants sowie Clubs und Diskotheken zu schließen.
Lauterbach: Das Ziel ist es, die Delta-Welle zu brechen
Die Abgeordneten der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP verteidigten in ihren Reden den Gesetzentwurf, der die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich vorschreibt.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach
Gesundheitsminister Karl Lauterbach forderte in seiner Rede im Bundestag „alle Demokraten zur Zusammenarbeit zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Krisenzeit“ auf. Der SDP-Gesundheitsminister betonte, dass derzeit Anstrengungen unternommen würden, um die Delta-Varianten-Welle zu brechen und die Omicron-Welle zu verhindern. Lauterbach fügte hinzu, dass möglicherweise neue Maßnahmen erforderlich seien.
Die wichtigsten Oppositionsparteien der Christlichen Union (CDU/CSU) akzeptierten den Gesetzentwurf, kritisierten jedoch die Haltung der Koalition. Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel bezeichnete den Gesetzentwurf als „Reparaturgesetz“ und sagte, dass häufige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für Unbehagen in der Öffentlichkeit sorgen.
Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrem gestrigen Treffen keinen Beschluss gefasst, sondern die Option offen gelassen, die Maßnahmen bis Ende Dezember zu erhöhen. Es wird erwartet, dass auf Grundlage der Bewertungen des von der neuen Regierung eingesetzten Coronavirus-Expertenausschusses und der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Omicron-Variante und des von ihr ausgehenden Risikos über neue Maßnahmen entschieden wird.
AFP,dpa/JD,EC
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