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Die Regierung in Deutschland einigte sich auf eine Staatsbürgerschaftsreform

Die Koalitionsparteien in Deutschland haben sich auf zwei Gesetzentwürfe geeinigt, die darauf abzielen, die Einbürgerung zu erleichtern und grenzüberschreitende Prozesse zu beschleunigen.

In der gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionen SPD, Grüne und FDP hieß es, es sei ein Kompromiss erzielt worden, der den „Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft und der …“ entspreche Prinzipien der Menschlichkeit und Ordnung“. In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass der Weg dafür geebnet sei, dass im Januar 2024 im Bundestag über ein Gesetz zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts und zur Verbesserung der Rückführungen abgestimmt werden soll.

Die Entwürfe, die Reformen in den Artikeln zum Staatsbürgerrecht und zur Rückführung abgelehnter Asylanträge vorsehen, kamen nach der Annahme durch das Kabinett Ende November auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages und sorgten für Kontroversen.

Beide Gesetzentwürfe sollten in der letzten Sitzungswoche des Jahres wieder auf die Tagesordnung gesetzt und vom Parlament angenommen werden. Die von den Grünen in beiden Gesetzentwürfen geforderten Änderungen wurden von der FDP jedoch abgelehnt. Aus diesem Grund konnten die Gesetzesentwürfe in der letzten Sitzungsperiode des Jahres nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Einbürgerungsrecht

Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Einbürgerung sieht vor, dass Einwanderer mit Wohnsitz in Deutschland zusätzlich zur doppelten Staatsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft erst nach fünf Jahren statt nach acht Jahren erhalten können. Nach dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit gegeben werden, nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, wenn man über herausragende Bildungs- oder Berufserfolge verfügt, sehr gut Deutsch lernt oder bereit ist, in Nichtregierungsorganisationen zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Einwanderer, die deutsche Staatsbürger werden wollen, keine Sozialhilfe vom Staat erhalten.

Einige Abgeordnete der Grünen- und SPD-Fraktionen wünschten sich, dass es in dieser Frage Ausnahmen gäbe und dass behinderte und arbeitslose Menschen ohne Schulden auch dann Bürger werden könnten, wenn sie Sozialhilfe beziehen.

Deutsche Nachrichtenagentur dpa Nach Angaben aus Koalitionskreisen bestand kein Konsens darüber, bei der Einbürgerung einige Ausnahmen zu machen. Die FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch erklärte, dass es bei der Lagebeurteilung hingegen durchaus möglich sei, dass Menschen mit Behinderungen oder solche, denen es schwerfällt, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, die Staatsbürgerschaft erlangen könnten.

Die Grünen machten Zugeständnisse

Mit dem Gesetz zur Rückführung abgelehnter Asylanträge soll verhindert werden, dass Personen, die in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, nicht abgeschoben werden, weil sie beispielsweise nicht in letzter Minute gefunden werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Haftdauer in Rückführungszentren von 10 Tagen auf 28 Tage vor. Darüber hinaus ermöglicht es den Behörden, jeden Raum zu betreten, in dem sich die abzuschiebenden Personen aufhalten.


Koalitionsparteien einigten sich auf Abschiebegesetz. Foto: Sebastian Willnow/dpa/picture Alliance

Allerdings kritisierten die Grünen die Ausweitung des Bereichs der Einreisegenehmigungen durch die Behörden. Darüber hinaus war auch die Bereitstellung kostenloser rechtlicher Unterstützung für Personen, die in Rückführungs- und grenzüberschreitenden Zentren festgehalten wurden, ein umstrittenes Thema.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, sagte: „Wir mussten schmerzhafte Zugeständnisse bei der rechtlichen Regelung von Rückführungen machen.“ Von Notz fügte hinzu, dass dies eine härtere Haltung für diejenigen bedeute, die mit dieser Situation konfrontiert seien. Auch von Notz sagte, man habe als Grüne an vielen Stellen „im Einklang mit rechtsstaatlichen Standards“ nachgebessert.

Demnach ist vorgesehen, dass denjenigen, die abgeschoben oder in Abschiebezentren festgehalten werden, ein Anwalt zugewiesen wird, wenn es keinen Rechtsbeistand gibt, den sie rechtlich konsultieren können.

dpa, AFP/JD, Großbritannien

D.W.

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