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Diejenigen, die keine dritte Dosis haben, gelten als ungeimpft.

In der Europäischen Union werden die digitalen Impfausweise von Personen, die die Erinnerungsdosis neun Monate nach Erhalt von zwei Dosen des Impfstoffs nicht erhalten haben, ungültig.

In der Stellungnahme des EU-Ausschusses hieß es, dass die neue Verordnung in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten erfolgt und ab dem 1. Februar in Kraft tritt. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten theoretisch ein Vetorecht gegen die Entscheidung haben, wird ein Veto nicht erwartet.

Die Sprecherin des EU-Rates stellte fest, dass sie mit der neuen Verordnung die Umsetzung gemeinsamer Regeln für Reisen innerhalb der EU sicherstellen wollen. Allerdings gibt es in der Verordnung keine Angaben darüber, wie lange die Erinnerungsdosis gültig ist.

Mehr als 800 Millionen Menschen nutzen es

Der digitale EU-Impfpass besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in der Praxis oder Impfstelle erstellt wird. Die Anwendung, die auf Smartphones installiert werden kann, enthält aktuelle Testergebnisse sowie den Impfstatus und ob kürzlich eine Coronavirus-Infektion stattgefunden hat.

Die Sprecherin der Kommission stellte fest, dass die dritte Impfdosis spätestens sechs Monate nach den beiden Impfungen empfohlen wurde, sie aber die Gültigkeitsdauer auf neun Monate festlegte, um genügend Zeit für die dritte Dosis zu haben.

Nach Angaben des EU-Ausschusses werden digitale EU-Impfzertifikate in 60 Ländern und Regionen innerhalb und außerhalb der EU anerkannt und verwendet. Es wird angegeben, dass bisher insgesamt über 800 Millionen Impfausweise ausgestellt wurden.

dpa/BK, IM

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