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Doppelte Staatsbürgerschaft: In welchen europäischen Ländern ist sie möglich?

Doppelter Pass, schnelle Einbürgerung und goldenes Visum: Während es umstritten ist, ob die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland von Vorteil ist, ist es in mehr als einem europäischen Land äußerst üblich, gleichzeitig eine doppelte und manchmal sogar mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen.

In der Mitte der Länder, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft in Europa verboten ist, befinden sich neben Deutschland die EU-Mitglieder Niederlande, Österreich, Estland, Bulgarien, Spanien, Lettland und Litauen sowie die Ukraine und Norwegen.

Es gibt auch Länder, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft aufgrund kommerzieller Interessen ermöglicht wird. So stellen beispielsweise Griechenland, Portugal und Malta sowie die Türkei eine Art „goldenes Visum“ aus. Demnach ist vorgesehen, dass Personen, die im Land Immobilien kaufen, ein Unternehmen gründen oder investieren, die Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Hindernisse auf dem Weg zum Pass

Das Einbürgerungsverfahren ist in Europa von Land zu Land unterschiedlich. Aufgrund der weltweit zunehmenden Migrations- und Asylmobilität, internationaler Ehen und des zunehmenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften in Europa haben viele europäische Länder seit den 2000er Jahren ihre Staatsbürgerschaftsklauseln aktualisiert.

Während sowohl der Geburtsort als auch der Herkunftsort beim Erwerb der Staatsbürgerschaft von Kindern eine Rolle spielen können, unterscheiden sich die Bedingungen für erwachsene Einwanderer. Beispielsweise gibt es in Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Polen, Schweden, Finnland und Belgien relativ wenige Hindernisse für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft.

Wer insgesamt fünf Jahre legal und ununterbrochen in diesen Ländern gelebt hat, kann nach Ablauf dieser Frist die Staatsbürgerschaft beantragen. Besitzt der Ehegatte die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes, verkürzt sich die Frist auf drei Jahre. Andererseits müssen Einwanderer, die die Staatsbürgerschaft dieser Länder erwerben, ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.

In der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Tschechien und Slowenien muss eine Person mindestens 10 Jahre lang rechtmäßig im jeweiligen Land gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können. In Irland, Ungarn, Rumänien und der Slowakei ist die Einbürgerung nach 8 Jahren möglich, wie in motamot Deutschland. Dänemark hingegen hat eine 9-Jahres-Regelung.


Ministerpräsident Olaf Scholz, damals 2018 Hamburger Bürgermeister, posiert mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit deutschen EingebürgertenFoto: Christian Charisius/dpa/Picture Alliance

Die türkische Staatsbürgerschaft kann erneut übertragen werden

Wenn Deutschland die aktuelle Staatsbürgerschaftsreform umsetzt, wird es in die Gruppe der Länder aufgenommen, in denen die Barrieren für die Staatsbürgerschaft relativ niedrig sind. Nach Angaben des Innenministeriums wird das neue Staatsbürgerschaftsgesetz die Mehrfachstaatsbürgerschaft ermöglichen und den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern.

Das bedeutet auch, dass Deutsche, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen, ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben müssen.

Gleichzeitig können auch türkischstämmige Deutsche, die ihre türkische Staatsangehörigkeit bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, bei Verabschiedung des Gesetzes wieder die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

„Türkische Familien fühlen sich diskriminiert“

Laut dem Anwalt und Einwanderungsexperten Ünal Zeran war es sogar spät, die Frage der Rede zu reformieren. „Meiner Meinung nach reicht das Element der Gleichbehandlung, die Legalisierung der Mehrfachstaatsbürgerschaft ist unabdingbar“, sagte Zeran, der die Pläne der Regierung gegenüber der DW schätzte. Zeran sagte: „Viele türkische Familien, die hier seit 40 Jahren leben und arbeiten, fühlen sich diskriminiert, während vielen anderen Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht wurde“, sagte er.

Es gibt eine Reihe von Situationen, die es bereits nach geltendem Recht in Deutschland ermöglichen, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes zu besitzen. Wenn beispielsweise ein Bürger eines anderen EU-Landes die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss er seine andere Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Auch in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern ausländische Staatsangehörige sind, haben bis zur Vollendung des 22. Außerdem kann eine Gruppe von Menschen, von denen die meisten Flüchtlinge sind, doppelte Staatsbürger werden, weil das andere Land ihnen ihre Staatsbürgerschaft nicht entzieht.

Die Diskussionen über den Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Staatsbürgerschaft dauern an. Wann der endgültige Gesetzentwurf ins Parlament kommt, ist nun ungewiss.

Welche Änderungen sind in der Rechnung enthalten?

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