Bisher wurden Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland rund 57 Millionen Euro für ihr Leid entschädigt. Laut dem am Freitag in Bonn bekannt gegebenen Jahresbericht 2023 des Unabhängigen Entschädigungsausschusses, der durch Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, dem Dachverband der katholischen Kirchen im Land, eingerichtet wurde, wurden im vergangenen Jahr über 16 Millionen Euro Entschädigung gezahlt allein.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 762 Personaldokumente beurteilt. Etwa 11 Millionen der im letzten Jahr genehmigten Entschädigungen in Höhe von 16 Millionen Euro beziehen sich auf Erst- oder Wiederholungsanträge, und über zwei Millionen Euro beziehen sich auf Erhöhungen bereits gewährter Entschädigungen aufgrund der Übermittlung neuer Informationen. Nun ist die Zahl der unentschiedenen Dokumente im Jahr 2023 auf 807 gestiegen.
Die Vorsitzende des unabhängigen Vergütungsausschusses, Margarete Reske, erklärte, dass seit ihrem Amtsantritt am 1. Januar 2021 Zahlungen gemäß den durch verschiedene Gerichtsentscheidungen zusammengestellten Vergütungstabellen erfolgten. Reske wies darauf hin, dass aufgrund der Belastungen einiger Ereignisse jedoch höhere Entschädigungen gewährt wurden, die über die bisherigen Gerichtsentscheidungen hinausgingen.
Im vergangenen Juni verurteilte das Landgericht Köln das Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro Entschädigung an ein Missbrauchsopfer. Der Kläger hatte zunächst rund 750.000 Euro gefordert. Der Petition zufolge wurde sie in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester misshandelt. Reske erklärte, dass das Independent Compensation Committee seit Inkrafttreten der Entscheidung mehrere richtungsweisende Entscheidungen getroffen habe.
AFP /AU,EC
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D.W.