Nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Deutschland wurde im Jahr 2021 im Rahmen der gesetzlichen Regelung eine Entschädigung an 156 Soldaten gezahlt, die wegen ihrer Homosexualität diskriminiert wurden. Deutsch Redaktionelle NetzwerkeNach Angaben des RND beträgt die Entschädigung für 156 Soldaten 450.000 Euro.
In Deutschland ist im Jahr 2021 das Gesetz in Kraft getreten, das den Schutz der Rechte von Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität diskriminiert werden, und deren Anspruch auf Entschädigung vorsieht. Es wurde angegeben, dass seit diesem Datum 195 Soldaten einen Antrag auf Inanspruchnahme des Artikels gestellt haben und 80 Prozent der Anträge angenommen wurden. Dem Gesetz zufolge kann Soldaten, die in der Bundeswehr dienen und aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro gezahlt werden.
Bericht, der die Diskriminierung schwuler Soldaten aufdeckt
Im Jahr 2000 erhielten Homosexuelle in der Bundeswehr erstmals Rechtsschutz. Im Jahr 2020 veröffentlichte das Verteidigungsministerium einen Bericht, der das Ausmaß der Diskriminierung schwuler Soldaten im Militär aufzeigte. Für den Bericht mit dem Titel „Tabu und Toleranz: Der Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr Mitte 1955–2000“ wurden 60 Soldaten interviewt, die vor 2000 in der Bundeswehr dienten. Der Bericht enthüllte die Diskriminierung und sexuelle Gewalt, der schwule Soldaten in der Armee ausgesetzt sind. „Homosexuelle Soldaten wurden im 20. Jahrhundert in der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Das war damals falsch. Das ist auch heute noch falsch. Wir entschuldigen uns“, sagte die damalige Verteidigungsministerin Anngret Kramp-Karrenbauer und gab bekannt, dass man mit den Vorbereitungen für ein Neues begonnen habe Gesetz und dass das Parlament die Rechte von Homosexuellen berücksichtigen würde, die im Jahr 2021 diskriminiert wurden. Genehmigte den Artikel, der zu ihrem Schutz vorbereitet wurde.
General-Kießling-Skandal in der Bundeswehr
Eines der bedeutendsten Beispiele für die Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr in Deutschland ereignete sich im Jahr 1984. In dem sogenannten „Kießling-Skandal“ beschuldigte der Verteidigungsminister der Regierung Helmut Kohl, Manfred Wörner (CDU), im Januar 1984 den damaligen stellvertretenden Oberbefehlshaber der NATO, General Günter Kießling warf ihm homosexuelle Neigungen vor und entließ ihn mit der Begründung, er sei „eine Gefahr für die Sicherheit“. Wörner stützte sich dabei auf Informationen des Militärgeheimdienstes. Der Geheimdienst vermutete, dass der General Schwulenbars besuchte. General Kießling wies die Vorwürfe zurück und legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Später stellte sich heraus, dass diese Anschuldigungen nicht wahr waren und das Ansehen des Generals wurde wiederhergestellt. Kießling ging 1984 in den Ruhestand und starb im August 2009 im Alter von 83 Jahren.
AFP, DW/HT, EC
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D.W.