Das Verfassungsgericht (AYM) entschied, dass das Dokument von Can Atalay, der 2013 zum Hatay-Abgeordneten der türkischen Arbeiterpartei gewählt wurde, eine Verletzung des Wahlrechts und des Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit darstellt die Wahlen vom 14. Mai.
Die Entscheidung wurde mit 9 zu 4 Stimmen getroffen.
Details folgen.
D.W.