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Erhöhung der Gebühren und Steuern in der Türkei

Die Entscheidung des Präsidenten über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt.) wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurde der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent auf Waren und Dienstleistungen, dessen Umfang in Abschnitt (a) des Beschlusses zur Festlegung der auf Waren und Dienstleistungen anzuwendenden Mehrwertsteuersätze festgelegt ist, auf 20 Prozent erhöht. Auf Dienstleistungen und Waren, die nicht zu den wesentlichen Konsumgütern zählen, nicht obligatorisch sind und zur Luxuskategorie zählen, wird eine Mehrwertsteuer von 18 Prozent erhoben. Dazu gehören Möbel, Haushaltsgeräte, elektronische Arbeiten usw.

Der Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent, der auf die in Unterabsatz (b) des Beschlusses zur Festlegung der auf Waren und Dienstleistungen anzuwendenden Mehrwertsteuersätze erhobenen Waren und Dienstleistungen angewendet wird, wurde ebenfalls auf 10 Prozent erhöht. Dieser Abschnitt, die häufigste Mehrwertsteuerkategorie, wird für allgemeine Konsumgüter verwendet und alle Lebensmittel- und Getränkeprodukte, von Waschmitteln über Shampoo, Papierhandtücher und Toilettenpapier bis hin zu säurehaltigen Getränken, fallen in diese Kategorie.

Es wurde festgestellt, dass es keine Steuererhöhung in der Kategorie gab, zu der nicht-luxuriöse Grundbedarfsgüter mit einem Mehrwertsteuersatz von 1 Prozent, Produkte aus Weizenmehl, Gemüse, einige Milchprodukte und Hülsenfrüchte gehören.

Auch die Notar-, Pass- und Visagebühren wurden um 50 Prozent erhöht.

Die Entscheidung des Präsidenten, den festen Gebührenbetrag in den Tarifen gemäß dem Gebührengesetz Nr. 492 um 50 Prozent zu erhöhen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demzufolge; Gesetz Nr. 492, das die Justiz, den Notar, das Finanzgericht, das Grundbuchamt und das Kataster, das Konsulat, den Reisepass, die Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitserlaubnis, die Arbeitserlaubnis, das Visum, die Bescheinigung des Außenministeriums, Schiffe und Häfen, Konzessionen, Lizenzen und Diplome umfasst und Verkehrsgebühren. Die in den entsprechenden Definitionen enthaltenen Festgebühren wurden um 50 Prozent erhöht.

Dem Beschluss zufolge waren „Führerscheingebühren“, die in den Bereich der Verkehrsgebühren fallen, von der Erhöhung ausgenommen.

In dieser Mitte wurde die Nutzungserlaubnisgebühr für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone auf 20.000 TL erhöht. Der hierfür angewandte Preis betrug bisher 6.000 91 TL.

DHA/ ETO, BO

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