Die Partner der Koalitionsregierung in Deutschland haben sich nach monatelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Marihuana geeinigt.
In der gemeinsamen Stellungnahme von SPD, Grünen und FDP hieß es, dass man sich über die letzten Details des Gesetzentwurfs geeinigt habe und das Gesetz nun in Kraft treten könne 1. April.
Über den Gesetzentwurf soll in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag abgestimmt werden. Nach dem Kompromiss der Koalitionspartner gilt es als sicher, dass der Gesetzentwurf das Parlament passieren wird. Damit wird das seit 40 Jahren im Land geltende Cannabisverbot aufgehoben.
Was beinhaltet das Gesetz?
Mit dem neuen Gesetz wird Marihuana von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen und Erwachsene dürfen es in bestimmten Mengen für den persönlichen Bedarf anbauen und besitzen. Einzelpersonen können drei Pflanzen pflanzen und 25 Gramm Marihuana in ihrem eigenen Zuhause besitzen.
Ab dem 1. Juli ist es erlaubt, Clubs für Massenanpflanzungen zu öffnen. Einzelpersonen können Marihuana in einer Menge von maximal 25 Gramm pro Tag kaufen, indem sie Mitglied dieser nichtkommerziellen Clubs werden. Die Mitgliederzahl der Clubs darf 500 Personen nicht überschreiten und den Mitgliedern werden nicht mehr als 25 Gramm Marihuana pro Tag oder 50 Gramm pro Monat verabreicht. Für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen wird diese Menge auf 30 Gramm pro Monat begrenzt und der Tetrahydrocannabinol-Anteil (THC), der eine betäubende Wirkung hat, in dem an diese Altersgruppe verkauften Marihuana wird reduziert. Für Personen unter 18 Jahren bleibt das Kauf- und Konsumverbot für Marihuana bestehen.
Die Bewertungsfristen wurden verschärft
Die Fraktionen der Koalitionspartner einigten sich Ende November auf den Gesetzentwurf, doch aufgrund der Kritik am Drogenschutz von Kindern und Jugendlichen wurden Studien zur Verbesserung dieses Themas initiiert. Am November-Kompromiss wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, wohl aber Änderungen bei der Kontrolle der Wirksamkeit des Gesetzes.
Während der erste Entwurf eine Prüfungsevaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorsah, wurde nun beschlossen, dass die Evaluierung sofort beginnen und schrittweise durchgeführt werden soll. Gemäß der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs soll die erste Evaluierung in einem Jahr, die zweite Evaluierung am Ende des zweiten Jahres und die dritte Evaluierung am Ende des vierten Jahres erfolgen Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden die Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität evaluiert. Bei der Wertermittlung wird auch auf die Expertise des Bundesamtes für Strafverfolgung (BKA) zurückgegriffen. Zuvor hatte das BKA den Gesetzentwurf kritisch gesehen.
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf dauern an
Es ist jedoch bekannt, dass es innerhalb der oppositionellen CDU/CSU und der rechtsextremen AfD sowie innerhalb der SPD Gegner des Gesetzes gibt. Sebastian Fiedler, kriminalpolitischer Sprecher der SPD, erklärte, er werde sich der Linie der Koalitionsregierung nicht anschließen und mit „Nein“ gegen das Gesetz stimmen und sagte: „Ich kann einem Gesetz nicht zustimmen, das Drogendealer aus dem kriminellen Bereich herausnimmt.“ und die Arbeitsbelastung der Polizei sinnlos erhöhen.“
Die Regierung hingegen vertritt die These, dass die Legalisierung des Marihuanakonsums die Maßnahmen gegen Drogen verstärken und aktivere Maßnahmen gegen den Schwarzmarkt ermöglichen wird, indem Konsumenten vom Strafrahmen ausgeschlossen werden.
dpa,AFP,KNA / BK,ET
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D.W.