Der Kalender für die Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März 2024 hat begonnen.
Der Vorsitzende des Obersten Wahlrats (YSK), Ahmet Yener, gab bekannt, dass 36 politische Parteien zur Teilnahme an den Kommunalwahlen am 31. März berechtigt sind. „Unser Wahlkalender beginnt am 1. Januar 2024“, sagte Yener und fügte hinzu: „In Übereinstimmung mit unserem angekündigten Wahlkalender hat der Oberste Wahlrat auf seiner heutigen Sitzung die politischen Parteien festgelegt, die an der lokalen Wahl teilnehmen werden.“ Die allgemeinen Regierungswahlen finden am 31. März 2024 gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 298 statt.
Yener erläuterte die identifizierten politischen Parteien in alphabetischer Reihenfolge wie folgt:
„Einheitspartei der Gerechtigkeit, Partei der Gerechtigkeit, Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, Partei der Anatolischen Union, Partei des Mutterlandes, Partei der hellen Demokratie, Partei der Unabhängigen Türkei, Partei der Großen Einheit, Partei der Großen Türkei, Republikanische Volkspartei, Partei für Demokratie und Fortschritt, Partei der Demokratischen Linken, Demokrat Partei, Arbeiterpartei, Zukunftspartei, Junge Partei, Partei der Union der Kräfte, Partei für Rechte und Freiheiten, Volksbefreiungspartei, Partei für Rechte, Gleichheit und Demokratie, Partei für freie Sache, Schöne Partei, Heimatpartei, Nation-Partei, Partei der Nationalistischen Bewegung, Nationalstraße Partei „, Felicity-Partei, Linkspartei, Türkei-Personalpartei, Türkische Kommunistische Bewegung, Türkische Kommunistische Partei, Heimatpartei, Wohlfahrtspartei, Innovationspartei, Neue Türkei-Partei und Siegespartei.“
Laut Wahlkalender müssen die endgültigen Kandidatenlisten bis zum 3. März bekannt gegeben werden. Der Wahlpropagandaprozess endet am 30. März um 18:00 Uhr.
DW/SÖ,HT
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D.W.