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EU-Sanktionen gegen Russen Wagner

Wagner, das Militärunternehmen, das Russland, das die Ukraine besetzt hat, Söldner zur Verfügung stellt, wurde zum zweiten Mal in die Sanktionsliste der Europäischen Union aufgenommen, weil es „aktiv am Krieg teilgenommen“ habe.

Wagner, der in der letzten Zeit die russischen Truppen anführte, die versuchten, die ukrainischen Siedlungen Bahmut und Soledar zu erobern, wurde im Februar wegen Menschenrechtsverletzungen und „Destabilisierung“ von Ländern in Afrika auf eine weitere EU-Sanktionsliste gesetzt.

In der Erklärung des EU-Rates, der 27 EU-Mitgliedstaaten vertritt, wurde festgestellt, dass die neue Sanktionsliste die vorherige „vervollständigt“, und es wurde festgestellt, dass Wagner erneut in die Liste aufgenommen wurde, „aufgrund von Handlungen, die die Ukraine untergraben oder bedrohen territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit“.

Der Rat stellte fest, dass die doppelte Auflistung von Wagner die Gefährlichkeit der Aktivitäten des Clusters und seine internationale Verbreitung unterstreicht und auch seine destabilisierende Wirkung auf die Länder, in denen er aktiv ist, offenbart.

Die EU hat auch die Medienorganisation RIA FAN auf die Sanktionsliste gesetzt, deren Vorstandsvorsitzender Wagners Direktor Jewgeni Prigoschin ist.

Eine russische NGO und ein Soldat, der Wagner verlassen hatte, behaupteten kürzlich, Wagner sei für die Enthauptung eines ukrainischen Kriegsgefangenen verantwortlich.

Prigozhin bestritt diese Behauptung, die von der Ukraine und den Vereinten Nationen verurteilt wurde. Russland hat angekündigt, eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet zu haben.

Die Vermögenswerte der Personen und Organisationen auf der Sanktionsliste werden in EU-Ländern eingefroren, es wird ein Reiseverbot verhängt und es ist jeder Person oder Firma in der EU untersagt, diesen Personen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Die EU hat im vergangenen Jahr zehn aufeinanderfolgende Sanktionspakete gegen Russland wegen seiner Invasion in der Ukraine verabschiedet.

AFP/GY,JD

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