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EU will künstliche Intelligenz kontrollieren

Nach tagelangen Verhandlungen hat die Europäische Union (EU) einen Konsens über den Gesetzesentwurf erzielt, der die Regulierung der Technologie der künstlichen Intelligenz festlegt.

Thierry Breton, für den Binnenmarkt zuständiges Mitglied des EU-Ausschusses, bezeichnete die Einigung des Europäischen Parlaments, des EU-Vorstands und der EU-Mitgliedsstaaten auf den Gesetzentwurf namens „Artificial Intelligence Action“ (AI Act) als „historisch“. In seiner Erklärung zu seinem Konto sagte Thierry .

EU-Ausschussvorsitzende Ursula von der Leyen in ihrer Stellungnahme zu ihrem .

Regulierung der künstlichen Intelligenz

Die von der EU beschlossene gesetzliche Regelung sieht die Einführung von Pflichten vor, die auf den möglichen Risiken und Auswirkungen künstlicher Intelligenz basieren. Künstliche Intelligenz wird vor allem in den Bereichen Gesundheit, Demokratie, Umwelt oder Sicherheit als riskant bezeichnet.

Die EU-Regeln sehen vor, dass die Qualität der zur Entwicklung von Algorithmen verwendeten Daten gewährleistet ist und bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz keine Urheberrechte verletzt werden. Darüber hinaus muss klar angegeben werden, dass die von künstlicher Intelligenz erzeugten Texte, Bilder und Töne mit dieser Technologie erstellt wurden.

Ziel ist es, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz in Bereichen, die Risiken bergen können, etwa in kritischen Infrastrukturen, Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsämtern, strengeren Regeln unterliegt. In diesen Bereichen ist vorgesehen, dass künstliche Intelligenz unter menschlicher Kontrolle stehen soll.

Einige Apps werden gesperrt

Der getroffenen Vereinbarung zufolge sollen einige Anwendungen, die künstliche Intelligenz nutzen, komplett verboten werden. Dabei können biometrische Systeme, die zwischen sensiblen Kategorien wie sexueller Orientierung oder religiöser Überzeugung unterscheiden können, nicht eingesetzt werden. Es ist nicht gestattet, mithilfe künstlicher Intelligenz Fotos aus dem Internet auszuwählen oder Aufnahmen von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken zu verwenden. Allerdings wird es in Ausnahmefällen möglich sein, biometrische Informationen durch künstliche Intelligenz zu nutzen, beispielsweise bei Terroranschlägen oder bei der Suche nach Menschen, die Opfer von Menschenhandel sind.

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Über die Erhebung biometrischer Daten herrschte Uneinigkeit zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Der vom Parlament vorbereitete Gesetzentwurf sah vor, den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Wetten wie der automatischen Gesichtserkennung zu verbieten. Allerdings wollten die EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen in der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und anderen militärischen Bereichen. Der Kompromiss sieht Beschränkungen für den Einsatz biometrischer Identifikationssysteme durch die Strafverfolgungsbehörden vor.

Ein weiteres umstrittenes Thema war die Regulierung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz wie GPT, die als Basismodelle bezeichnet werden und mit großen Datenmengen ausgestattet sind. Deutschland, Frankreich und Italien erklärten, dass anstelle einer allgemeinen Regelung der Technologie grundlegender Modelle der künstlichen Intelligenz nur Regelungen für einige konkrete Anwendungen getroffen werden sollten. Bei den Verhandlungen wurde ein Konsens darüber erzielt, eine Verpflichtung zur Transparenz bei der Entwicklung dieser Modelle einzuführen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Ende des Jahres in seiner endgültigen Fassung vorliegen. Der Gesetzesentwurf soll in einen Artikel umgewandelt werden und innerhalb von zwei Jahren nach der Verabschiedung durch die EU-Mitglieder und das Europäische Parlament in Kraft treten.

AFP,rtr,dpa / JD,ET

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D.W.

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