Der Europäische Rat der Staaten gegen Korruption (GRECO) hat heute in Straßburg seinen vierten mittelfristigen Bericht zur Korruptionsprävention bei Parlamentariern, Richtern und Staatsanwälten in der Türkei vorgestellt. Der Bericht zeigt Fortschritte bei der Umsetzung unerfüllter Empfehlungen seit der Annahme des dritten Konkordanzberichts durch GRECO im März 2022 zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten.
Dem Bericht zufolge hat die Türkei derzeit nur drei dieser 22 Empfehlungen „zufriedenstellend“ erfüllt und erhalten. Von den verbleibenden Empfehlungen wurden neun nachweislich teilweise umgesetzt und zehn als nicht erfüllt.
In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass es beim Gesetzentwurf zu ethischen Verhaltenselementen für Parlamentsmitglieder, bei der Überprüfung der Eigentumserklärungen der Abgeordneten, bei der Transparenz des Gesetzgebungsprozesses und bei der Gewährleistung der Integrität der Abgeordneten keine Fortschritte gegeben hat.
In dem Bericht, der dazu aufruft, die Erklärung zur richterlichen Ethik durch Grundsätze für die Praxis von Richtern und Staatsanwälten zu ergänzen und konkrete Schritte zu unternehmen, etwa klare und objektive Bewertungskriterien für das ethische Verhalten und die Integrität von Richtern und Staatsanwälten, heißt es darin erklärte, dass die Struktur des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) an europäische Standards angepasst werden sollte.
Keine Fortschritte bei den Abgeordneten
Im Bericht wird die Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsprozess, die Akzeptanz ethischer Verhaltenselemente für Abgeordnete, einschließlich verschiedener Interessenkonfliktsituationen (Geschenke/Zuwendungen, Nebentätigkeiten, Beschäftigungsstatus nach Ende der Mission, Lobbyarbeit usw.), die Erklärung der Vermögenswerte und die Aufhebung gesetzgeberischer Immunitätsprozesse. Es wird darum gebeten, gemäß der Prioritätsreihenfolge behandelt zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der bisherigen Empfehlungen zur Ergreifung von Maßnahmen gegen die Behinderung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Abgeordnete wegen Bestechung keine konkreten Fortschritte erzielt wurden.
GRECO stellt fest, dass die Empfehlungen zur Verhinderung der Bestechung von Richtern und Staatsanwälten, insbesondere zum Grundsatz der „Unabhängigkeit von der Exekutive und politischem Einfluss“, nicht umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, die Unabhängigkeit der HSK zu stärken und die Standards des Europäischen Rates umzusetzen, die verlangen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder autonomer Institutionen, die sich mit dem Richterberuf befassen, von ihren Kollegen gewählt werden.
Die Rolle des Justizministers in der HSK
GRECO weist darauf hin, dass der HSK derzeit immer noch vom Justizminister geleitet wird und der stellvertretende Justizminister zwar ebenfalls Mitglied des Rates ist, „keines der anderen Mitglieder jedoch von den Richtern aus dem Kreis ihrer Kollegen gewählt wird“. In dem Bericht heißt es, dass es bei der Überwachung der Exekutive bei den Auswahl- und Einstellungsprozessen von Richtern und Staatsanwälten keine Fortschritte gegeben habe.
Der Bericht stellt außerdem fest, dass es keine Fortschritte bei der Umsetzung der in früheren Berichten ausgesprochenen Empfehlungen gegeben hat, dass die Beurteilung von ethischem Verhalten und Integrität durch Richter und Staatsanwälte auf präzisen und objektiven Kriterien basieren sollte, die öffentlich verfügbar und mit europäischen Standards vereinbar sind. Als Referenzdokument zu diesem Thema nannte Ankara die Erklärung zum richterlichen Verhalten.
GRECO, die diese Erklärung nicht für ausreichend hält, sagt, dass Begriffe wie „Ehre“, „Vertrauen“ und „Integrität“ „präziser“ und „objektiver“ sein sollten, um Richter und Staatsanwälte vor willkürlichen Bewertungen zu schützen.
Versetzung von Richtern und Staatsanwälten
Der Bericht enthält auch die Feststellung, dass die Empfehlung darin besteht, die Garantie der Amtszeit von Mitgliedern der Justiz deutlich zu stärken, indem die Möglichkeit eines Positionswechsels von Richtern und Staatsanwälten „gegen deren Zustimmung“ verringert und ein Überprüfungssystem für diese Prozesse eingerichtet wird nicht erfüllt ist. In seiner der GRECO zu diesem Thema vorgelegten Stellungnahme erklärte Ankara, dass das System der Ernennung und Versetzung von Richtern und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der angemessenen geografischen Bedingungen des Landes geregelt werde. GRECO erinnerte jedoch daran, dass die HSK zwar eine Rolle bei der Versetzung von Richtern und Staatsanwälten von einem Gerichtsstand in einen anderen spielt, in dieser Hinsicht jedoch nicht gleichzeitig als Einspruchsbehörde fungieren kann.
Laut GRECO gab es bei den zuvor abgegebenen Empfehlungen hinsichtlich der Übertragung der Befugnisse des Justizministers auf die Justiz, um die Aufhebung der Immunität von Richtern und Staatsanwälten vom Dienst zu ermöglichen, und der Prüfung institutioneller Kontakte zwischen ihnen keine Fortschritte Exekutivbehörden und der Justizakademie, um die Beteiligung der Justiz als Hauptgesprächspartner der Akademie zu stärken.
Was ist GRECO?
GRECO wurde 1999 innerhalb des Europäischen Gremiums gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der vom Europäischen Gremium festgelegten Antikorruptionsstandards durch die Mitgliedstaaten zu bewerten und dazu beizutragen, ihre Kapazitäten in dieser Hinsicht zu erhöhen, indem es den „dynamischen gegenseitigen Bewertungsprozess“ durchführt und „ „Gruppenzwang“-Systeme.
In diesem Zusammenhang erstellt GRECO regelmäßige Evaluierungs- und Compliance-Berichte zu verschiedenen Themen für alle Mitgliedsstaaten und gibt Empfehlungen ab.
Neben allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates sind auch die USA Mitglied der GRECO.
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D.W.