Laut der am 30. Dezember im Amtsblatt veröffentlichten „Allgemeinen Mitteilung zum Gebührengesetz“ wurden die Gerichtsgebühren um 122,93 Prozent erhöht. Laut den Anwälten, die auf die Erhöhungsrate reagiert haben, ist die Erhöhung der Gerichtsgebühren eines der Hindernisse für den Zugang zur Justiz.
Gemäß der neuen Gebührenliste betrug die Beschwerdeantragsgebühr 492 TL und die Beschwerdeantragsgebühr 886,80 TL. Die individuelle Antragsgebühr beim Verfassungsgericht (AYM) wurde auf 1.480 TL erhöht. Mit der exorbitanten Erhöhung der Gerichtsgebühren brachte die Anwaltskammer von Istanbul den für die Anwaltslizenz festgelegten Betrag von 3.855,30 TL im selben Tarif beim Staatsrat ein. In der beim Staatsrat eingereichten Klage auf Annullierung der Gebühren und Aussetzung der Vollstreckung wurde festgestellt, dass das Recht auf Zugang zum Gericht verletzt worden sei.
Im Gespräch mit DW Turkish sagt die Vorsitzende der türkischen Anwaltskammer (TBB), Erinç Sağkan, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan befugt ist, den Bewertungssatz der Gerichtsgebühren um 50 Prozent zu senken, aber er macht von dieser Befugnis keinen Gebrauch. Sağkan sagt: „Während wir eine Zeit durchmachen, in der wir wirtschaftlich eine schwere Zeit hatten, hat ein Antragsverfahren begonnen, das mit der Erhöhung der Gerichtsgebühren um diesen Prozentsatz besonders benachteiligte Cluster stärker treffen wird.“
Die persönliche Antragsgebühr von AYM wurde auf 1.480 TL erhöht
Als Ergebnis der Erhöhungen war die individuelle Antragsgebühr des Verfassungsgerichtshofs am reaktionärsten. Die individuelle Antragsgebühr des Verfassungsgerichts stieg von 664 TL im letzten Jahr auf 1.480 TL in diesem Jahr. Mit dem im September 2012 in Kraft getretenen Gesetz wurde das Individualbeschwerderecht beim Verfassungsgerichtshof verwirklicht und mit diesem Artikel sollte die Zahl der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichten Klagen reduziert werden. Rechtsanwältin Gülizar Tuncer erinnert daran, dass sich die Bürger vor dem betreffenden Gesetz direkt und ohne Zahlung von Gebühren an den EGMR wenden konnten:
„Die Türkei hat den Individualantrag vorläufig beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und gebührenpflichtig gemacht. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Recht auf Zugang zum Gericht gebührenpflichtig ist. Die wirtschaftliche Situation der Menschen ist offensichtlich, der Antrag zu stellen das Verfassungsgericht sollte kostenlos sein.“
„Es bedeutet, das Recht auf Zugang zum Gericht zu verhindern“
Offiziellen Angaben zufolge wurden zwischen 2012 und 2022 insgesamt 450.173 persönliche Anträge beim Verfassungsgericht gestellt, davon 89.000 im vergangenen Jahr. Rechtsanwalt Tuncer sagt: „Indem Sie den Personen, die einen Antrag stellen werden, sagen: ‚Sie müssen so viel Gebühr zahlen‘, und wenn es keine Verletzungsentscheidung gibt, müssen sie alle Gebühren und Ausgaben bezahlen, wird das Recht auf Zugang zum Gericht gewährt Ärger.“
Die TBB-Vorsitzende Erinç Sağkan macht auch auf die Probleme im Hilfsantrag mit dem Titel „Zugang zur Justiz“ aufmerksam. In der TBB-Verordnung über benannte Beihilfen wird das Ziel der benannten Beihilfen definiert als „es zu ermöglichen, dass diejenigen, die sich die Anwalts- und Prozesskosten nicht leisten können, Anwaltsleistungen in Anspruch nehmen können, um die Probleme vor dem Recht des Einzelnen zu überwinden, sein Recht geltend zu machen und die Gewährleistung einer gleichberechtigten Ausübung ihres Rechts auf Geltendmachung ihrer Rechte“. Der TBB-Führer erklärt, dass das Problem des Zugangs der Bürger zur Justiz nicht anders als als benannte Hilfe betrachtet werden könne, und erklärt, dass 2 Prozent der Einnahmen aus Gerichtsgebühren in das Budget für benannte Hilfe überführt würden.
„Auch der Prozesskostenhilfeanteil reicht nicht aus“
TBB-Führerin Erinç Sağkan sagte: „Natürlich sind diese Ressourcen sehr begrenzt, was es für Anwaltskammern sehr schwierig macht, Anwälte zu ernennen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, und für Gerichte, über den Staat zu entscheiden, die Gerichtsgebühren zu zahlen“, sagte TBB-Führerin Erinç Sağkan Er sagt, dass es geplant ist, z.B. zu emittieren, aber sie haben beantragt, dass dieser Anteil 4 Prozent beträgt:
„Sie muss auf mindestens 4 Prozent erhöht werden, damit aus der genannten Hilfe eine Anwendung wird, die benachteiligten Clustern dient.“
Rechtsanwalt Tuncer ist der Ansicht, dass aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten der Rechtsanwaltskammern die genannten Hilfsmittel nicht ausreichen. Tuncer sagt: „Kinder, Frauen und Folteropfer stehen an vorderster Front derjenigen, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich profitieren sollten. Da der Anteil der Prozesskostenhilfe jedoch sehr gering ist, ist ihre Reflexion auf die Bürger sehr begrenzt eben.“
DW