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Gewalt gegen Tiere: Entscheidung im Fall Eros getroffen

Im Fall des Mordes an der Katze namens Eros, der zu einem Symbolfall für Tierquälerei geworden ist und heftige Reaktionen in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat, ist eine Entscheidung gefallen. Der Angeklagte İbrahim Keloglan und die Anwälte der Parteien nahmen an der Anhörung vor dem 16. Strafgericht erster Instanz von Küçükçekmece teil. Darüber hinaus waren auch Dutzende Tierrechtsanwälte und Tierschützer im Saal anwesend.

Das Gericht lehnte den Antrag des Tierrechtszentrums der Anwaltskammer Istanbul ab, sich an dem Fall zu beteiligen.

Als dem Angeklagten İbrahim Keloglan das Recht eingeräumt wurde, in der Anhörung zu sprechen, wiederholte er seine vorherige Aussage. „Ich bin keine Verbrechermaschine“, sagte der Angeklagte, „ich habe einen Fehler gemacht, den ich nie in meinem Leben vergessen werde, in einem Zustand der Wut und des Wahnsinns aufgrund eines vorübergehenden Nervenzusammenbruchs, den ich erlebt habe.“

Keloglan behauptete, er habe an ein Tierheim gespendet, und versprach, psychologische Unterstützung zu erhalten.

Keloğlan: Ich bin nicht mehr in der Lage, in der Öffentlichkeit aufzutreten

Keloğlan erklärte, dass alle seine Informationen offengelegt worden seien: „Ich bin nicht mehr in der Lage, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Jede Strafe, die ich erhalten werde, hat im Vergleich zu dem, was ich bisher erlebt habe, keine Bedeutung. Alles, was ich gesagt habe, ist richtig und wahr. Ich bin sehr.“ Entschuldigung. Ich akzeptiere meinen Fehler. Keloglans Anwalt forderte den Freispruch seines Mandanten.

Der Beschwerdeführer, Ebubekir Fırat, sagte, er sei nicht der Besitzer des Tieres, habe sich aber um die Katze gekümmert und sei durch den Vorfall geistig geschädigt worden.

Der Staatsanwalt gab seine Meinung in der Sache bekannt und beantragte, Keloğlan festzunehmen und mit einer Gefängnisstrafe nahe der Obergrenze statt der Untergrenze zu bestrafen. Später verkündete das Gericht seine Entscheidung und verurteilte den Angeklagten wegen „vorsätzlicher Tötung eines Tieres“ zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis. Gegen den Angeklagten wurden gerichtliche Kontrollanordnungen in Form eines internationalen Reiseverbots verhängt.

Geschichte des Falles

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece erstellten Anklageschrift wurde dem Angeklagten İbrahim Keloglan eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 4 Jahren wegen des Verbrechens der „vorsätzlichen Tötung eines Haustieres oder Haustieres“ beantragt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer verkürzten Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, verschob die Bekanntgabe der Entscheidung und verschob die Strafe. Die Generalstaatsanwaltschaft von Küçükçekmece erhob Einspruch gegen die Entscheidung. Auf Einspruch hin beschloss das Oberste Strafgericht, die Entscheidung, die Verkündung des Urteils zu verschieben, aufzuheben, das Dokument an das 16. Strafgericht erster Instanz Küçükçekmece zurückzugeben und den Angeklagten erneut zu verhandeln.

DHA,ANKA / HT,JD

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D.W.

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