Der Anwalt der Sängerin Gülşen Bayraktar Çolakoğlu, Emek Emre, ging heute zum Justizpalast von Istanbul und reichte einen Antrag auf Aufhebung des Urteils des Gefangenen gegen den Künstler ein. Der Antrag, der Gegenstand der Rede ist, wird vom Istanbuler Friedensgericht bezahlt.
Was ist passiert?
Die Musikerin Gülşen Çolakoğlu, die am vergangenen Donnerstag festgenommen und inhaftiert worden war, wurde am 29. August aus dem geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy entlassen. Das 27. Strafgericht erster Instanz prüfte den Freilassungsantrag von Gülşens Anwälten, die gegen ihre Inhaftierung Einwände erhoben hatten, und entschied, die Musikerin unter der Bedingung „Nichtverlassen der Wohnung“ und unter der Namensaufsicht freizulassen.
Er wurde nach der Entschuldigung festgenommen.
Letzte Woche wurden Gülşens Worte bei einem Konzert, das sie im April gab, zur Tagesordnung der sozialen Medien. In den vom Konzert geteilten Bildern war zu hören, dass sich Gülşen an einen Freund aus dem Orchester wandte und sagte: „Er hat vorher bei Imam Hatip studiert, seine Perversion kommt von dort.“ In einer Erklärung, die nach ihrer Inhaftierung auf Social-Media-Konten veröffentlicht wurde, sagte Gülşen: „Ich entschuldige mich bei allen, die durch meine Rede in dem Video beleidigt und verletzt wurden.“
Gülşen, die am 25. August in Gewahrsam genommen und in das Istanbuler Gerichtsgebäude in Çağlayan gebracht wurde, wurde vom Friedensgericht für Strafsachen, dem sie nach ihrer Aussage durch die Staatsanwaltschaft überstellt wurde, festgenommen und in die geschlossene Strafanstalt Bakırköy Ladies gebracht. Das 2. Strafgericht für Frieden in Istanbul urteilte über die Festnahmeentscheidung des Musikers Gülşen: „Angesichts der gesetzlichen Unter- und Obergrenzen des Verbrechens gibt es konkrete Beweise dafür, dass der Verdächtige den Fehler begangen hat, ‚die Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft zu provozieren‘. verstanden, dass dies in diesem Sinne unzureichend wäre, die Haftmaßnahme angemessener und verhältnismäßiger wäre.
DHA, DW / HT, SÖ
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