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Gutachten im Corona-Impffall in Deutschland angefordert

Im Fall einer Person in Deutschland, die angab, nicht ausreichend über die möglichen Nebenwirkungen des von AstraZeneca hergestellten Corona-Impfstoffs informiert zu sein und deshalb erkrankt zu sein, forderte das Berufungsgericht ein Gutachten an.

Das Oberlandesgericht Bamberg in Bayern, das seine Entscheidung voraussichtlich heute bekannt geben wird, entschied, dass die 33-jährige Klägerin, die für bleibende Darmschäden nach der Impfung verantwortlich ist, durch Sachverständige ermitteln solle, um festzustellen, ob das Unternehmen AstraZeneca dabei sei Verschulden durch Bereitstellung „ungenügender Arzneimittelinformationen“.

Der Kläger behauptete, er habe nach der Impfung schwere Gesundheitsprobleme gehabt, wurde auf der Intensivstation behandelt und ihm wurden einige seiner Dünndärme chirurgisch entfernt. Die Klägerin behauptet, dass das Unternehmen AstraZeneca in den Arbeitsinformationen keine Angaben zum Risiko einer Darmvenenthrombose gemacht habe, sie also den fraglichen Impfstoff erhalten habe und dadurch ihre Gesundheit verloren habe.

Auf der Grundlage eines Gutachtens wird das Gericht die Frage nach der Notwendigkeit der Einbeziehung des genannten Risikos in die Arbeitsinformation im Vergleich zu den wissenschaftlichen Standards zur Zeit der Entwicklung von Corona-Impfstoffen beantworten.

Er hat den ersten Fall verloren

Zuvor hatte das Amtsgericht Hof den Fall mit der Begründung abgewiesen, es bestünden keine falschen Vorstellungen über die Droge, woraufhin die Dame Berufung einlegte.

Im März 2021 hatte die Frau, die den Vaxzevria-Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca gegen Covid-19 erhalten hatte, nach der Impfung einen Darmgefäßverschluss in ihrem Körper, fiel dann ins Koma und musste schließlich einen Teil ihres Darms entfernen lassen ENTFERNT.

Der Anwalt der Frau, Volker Löschner, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts, den Rat eines Experten einzuholen, als eine wertvolle Entwicklung. Der Anwalt erwähnte, dass diese Entscheidung auch ein Beispiel für andere Fälle sein könne, und betonte, dass die in der kommenden Zeit anstehenden Präzedenzfälle nicht ohne die Meinung eines Sachverständigen entschieden werden könnten.

Der Kläger verlangt von Astrazeneca Schadensersatz in Höhe von mindestens 250.000 Euro. Außerdem wird eine Entschädigung in Höhe von 17.200 Euro für Einkommensverluste und 600.000 Euro für mögliche künftige Leiden gefordert. Die Anwälte von AstraZeneca hingegen weigerten sich bisher, mit der Dame zu einer Einigung zu kommen, und verteidigten die Entscheidung des ersten Gerichts in dieser Angelegenheit.

In Deutschland gibt es etwa 200 Menschen, die angeben, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Nebenwirkungen von Impfungen verschlechtert habe, und sich an die Justiz gewandt haben.

DW

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