Das Verfassungsgericht (AYM) hat dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichtshofs auf Sperrung der Konten der Partei mit Finanzhilfe in der Klage auf Schließung der Demokratischen Partei der Völker (HDP) stattgegeben. Es wurde berichtet, dass die Entscheidung mit 8 Stimmen gegen 7 Gegenstimmen getroffen wurde.
Das Verfassungsgericht gab der HDP 30 Tage Zeit, um sich gegen den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts zu verteidigen, und beschloss, die Konten der Partei bis zum Eintreffen der Verteidigung auf unbestimmte Zeit zu sperren. Über die Fortsetzung der Maßnahme entscheidet das Verfassungsgericht nach Prüfung der Verteidigung der HDP.
Details kommen…
DW