Die Generaldirektion für Kriminalangelegenheiten des Justizministeriums sandte ein Schreiben mit dem Betreff „Ermittlungen bezüglich erdbebenzerstörter Gebäude“ an die Generalstaatsanwaltschaften von 10 vom Erdbeben betroffenen Provinzen.
In dem Artikel wurde auf die Sicherstellung der Tätigkeit und Einheitlichkeit der von der Generalstaatsanwaltschaft durchzuführenden Ermittlungen im Bereich der durch Gebäudeeinsturz verursachten Toten und Verletzten hingewiesen.
Im Rahmen der Studien wurde gefordert, dass die Earthquake Errors Investigation Offices eingerichtet werden und dass die Staatsanwälte, die diese Stelle betreuen sollen, keine andere Stelle erhalten, und es wurden folgende Punkte aufgenommen:
– Ermittlungsstellen wegen Gehirnerschütterung werden bei der Generalstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Zahl der Menschen, die in den eingestürzten Gebäuden ihr Leben verloren oder verletzt wurden, und ein stellvertretender Generalstaatsanwalt und a eine ausreichende Zahl von Staatsanwälten wird ausschließlich mit der Wahrnehmung dieser Stelle beauftragt.
– Staatsanwälte, die in den Ermittlungsbüros für Vergehen gegen Gehirnerschütterungen tätig sein werden, erhalten ihre eigenen internen Beobachtungslisten, um nur für dieses Büro Wache zu halten.
– Die Ermittlung der Auftragnehmer, technischen Verantwortlichen und Gutachter der zerstörten Gebäude und sonstiger Verantwortlicher wird angestrebt, die erforderlichen Ermittlungsverfahren werden unverzüglich durch die ermittelten Verantwortlichen eingeleitet und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ohne weiteres eingeleitet Zögern bei Flucht und Beweisschwärzung.
Beweiserhebungsverfahren werden koordiniert durchgeführt
– Beweiserhebungsverfahren werden unter Berücksichtigung der Rettungsmaßnahmen koordiniert durchgeführt.
– Nachweise werden in echter und vollständiger Weise gesammelt, und ein Sachverständigenausschuss, bestehend aus Sachverständigen, wird gebildet, um einen Bericht zu diesem Thema zu erstellen.
– Sachverständigenausschuss; Es setzt sich je nach Relevanz aus Architekten, Geologen und Bauingenieuren sowie weiteren Experten zusammen.
– Tatortaufklärungsverfahren werden im Beisein von Sachverständigen unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft durchgeführt und im Bericht festgehalten.
– Baugenehmigung, Baunutzungsdokument, architektonische und statische Projekte werden unverzüglich bei den zuständigen Gemeinden, Bauherren und Bauaufsichtsbehörden eingeholt und dem Gutachterausschuss vorgelegt.
– Während die Beweissicherungsverfahren in den Gebäuden von den Sachverständigenausschüssen durchgeführt werden, werden die Probenahme- und Analyseverfahren von Labors durchgeführt, die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zugelassen sind.
– bei Beweissicherungsverfahren; Adresse des Gebäudes, Registrierung der Eigentumsurkunde, Erdbebeneinsturz, Art des Gebäudes, Trägersystem, Baugenehmigung oder Baunutzungsunterlagen, Bereitstellung von Architekten- und Stahlbeton-Statikprojektinformationen und -dokumenten, falls vorhanden, allgemeines Trümmerbild, Bilder und Fotos der Säule , Balken-, Boden- und Gründungsstruktur Es wird sichergestellt, dass Proben von den Strukturen entnommen werden.
– Für den Fall, dass auf dem Gelände, das vom Auftragnehmer errichtet wurde, mehr als ein Bauwerk abgerissen wurde, werden die Verfahren anhand eines einzigen Untersuchungsdokuments durchgeführt.
DHA/TY, SO
DW