Das Zeigen von „Kennzeichen verfassungsfeindlicher und/oder terroristischer Organisationen“ ist in Deutschland verboten. Diese Verbote, deren rechtlicher Rahmen mit § 86 Abs. a StGB gezogen wird, bedeuten „die Unterrichtung von Bürgern, die Abwehr unkonventioneller Bestrebungen gegen die Verfassung, die Berichterstattung über Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Bildungszwecke, Ereignisse, die sich ereignen eine bestimmte Periode, Geschichtserzählung usw. Es lässt es frei, es unter Titeln wie z Auch dieser Text fällt in diesen Bereich.
Z-Markierung
Das letzte verbotene Symbol stellt in diesem Zusammenhang eigentlich eine Ausnahme dar, da die Wette nicht in den Anwendungsbereich von „verfassungsfeindlichen und/oder terroristischen Organisationen“ fällt. Frankfurter Allgemeine Zeitung Nach Nachrichten der Zeitung (FAZ) wurde ein deutscher Staatsbürger russischer Herkunft zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, weil er mit einem T-Shirt mit dem Buchstaben Z zur Arbeit gegangen war. In den Nachrichten hieß es, der Verurteilte habe diese bezahlt und damit sei das Gerichtsverfahren gegen ihn beendet.
Das Z-Zeichen, das von der russischen Armee beim Einmarsch in die Ukraine an ihren Militärfahrzeugen verwendet wird, ist auch zu einem Propagandasymbol geworden, das beispielsweise von denjenigen, die den russischen Offensivkrieg unterstützen, auf die Außenwände ihrer Residenzen gezeichnet wird. PHASENach den Nachrichten von , dem Richter im Fall des deutschen Staatsbürgers russischer Herkunft, ist es eine Ordnungswidrigkeit, das Z-Kennzeichen öffentlich zu zeigen, da es in Deutschland noch keine hochgerichtliche Entscheidung zum Z-Kennzeichen gibt, aber die Das Landgericht Wiesbaden hält es nach dem Strafgesetzbuch für „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“, wie es beschrieben wurde.
Hakenkreuz
Die meisten der in Deutschland verbotenen Symbole beziehen sich auf die Zeit des Nationalsozialismus. Das bekannteste davon ist das Hakenkreuz, dessen Geschichte Jahrtausende vom Nationalsozialismus zurückreicht und keine Erfindung der Nazis ist, sondern das Regime sich ein Symbol ausgesucht hat.
Wie alle anderen NS-Symbole spiegelt es eine rassistische Ideologie wider, die die Menschenwürde missachtet und in Deutschland nach den üblichen Regeln nicht öffentlich gezeigt werden darf. Die Zurschaustellung des Hakenkreuzes in Museen mit Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus, etwa als Armbinden an NS-Uniformen, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Verbots, da es im Rahmen der Aufklärung und Information betrachtet wird. Wenn das entsprechende Bild außerdem eine Botschaft enthält, die dieses Symbol negiert oder ablehnt, beispielsweise ein Kreuz auf dem Hakenkreuz, kann es gemeinfrei verwendet werden.
Hitlerbilder
Im Deutschland der Zeit des Nationalsozialismus waren Hitlerbilder in allen Lebensbereichen zu sehen. Bilder von Hitler, die auf Regierungsämtern, Briefmarken und Münzen zu sehen waren, waren ein Symbol für Hitlers Partei, die NSDAP (Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei) und den gesamten Nazistaat. Heute ist es strafbar, ein Bild von Hitlers Kopf in beliebiger Form zu verbreiten, zum Beispiel über einer Kaffeetasse.
Dabei wird nicht berücksichtigt, ob das betreffende Bild für verfassungswidrige Zwecke verwendet wird.
SS-Symbol
Die Schutzstaffel, kurz SS genannt, war das wirksamste Terror- und Unterdrückungsorgan des nationalsozialistischen Regimes. Die SS, die in beispiellose Kriegsfehler verwickelt war, spielte auch beim Betrieb der Konzentrationslager und beim Holocaust eine entscheidende Rolle. Das Symbol der SS, die bei den Nürnberger Prozessen, in denen die Nazis vor Gericht standen, als Irrorganisation eingestuft wurde, besteht nach dem Zweiten Weltkrieg aus zwei Aneinanderreihungen des Buchstabens „sig“ im germanischen Runenalphabet. Das betreffende Symbol wurde nach dem Zweiten Weltkrieg verboten, ebenso wie alle anderen Zeichen, Symbole, Fahnen, Abzeichen, Uniformen, Parolen, Hymnen und Musik der SS. Aufgrund dieses Verbots werden beispielsweise in Deutschland zwei S-Buchstaben nicht nebeneinander als Kennzeichen verwendet.
Hitlergruß
Der Hitlergruß ist der geeignetste Beweis dafür, dass auch eine körperliche Bewegung untersagt werden kann. Das gerade Ausstrecken der Hand, mit ausgestrecktem Arm und leicht über Kopf, war die typische Form der Begrüßung und Lobpreisung des Hitler-Kultes der Adolf-Hitler-Ära. Begleitet wurde diese Art der Begrüßung oft von den Parolen „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“. Diese von Neonazis praktizierte Begrüßungsform ist in Deutschland verboten.
Das Zeigen dieses Grußes in Fällen, in denen es offensichtlich ist, dass er durch Dokumentarfilme, Theaterstücke oder das NS-Regime vermittelt wurde, kann außerhalb des Strafbereichs liegen. Heutzutage ist häufig zu beobachten, dass Neonazis den Hitlergruß mit geringfügigen Änderungen machen, um dieses Verbot zu überwinden. Wie bei allen verbotenen Symbolen gelten jedoch gemäß Artikel 86 Absatz a des Strafgesetzbuchs auch Symbole, die dem verbotenen Symbol „zu ähnlich sind, um nicht unterscheidbar zu sein“, selbst wenn sie modifiziert sind, als verboten.
ISIS-Flagge
Islamistische Terrororganisationen wie Al Dustur oder ISIS sind in Deutschland verboten. Auch die Flagge des IS, auch als „Schwarzes Banner“ bekannt, steht auf der Verbotsliste. Die Flagge, die als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation beschrieben wird, wurde 2014 verboten. Aufgrund der Aufschrift „Es gibt keinen Gott außer Allah. Muhammad ist der Prophet Allahs“ auf der Flagge wurde behauptet, dies liege im Rahmen der Glaubensfreiheit, und der Verbotsbeschluss wurde damals von Sektionen kritisiert. Daraufhin erklärte das Bundesinnenministerium, dass das Verbot nicht gegen islamische Symbole gerichtet sei und ein Verbot verhängt worden sei, weil diese Symbole für verfassungswidrige Zwecke verwendet würden.
PKK-Flagge
Die PKK (Personalpartei Kurdistans) steht sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union (EU) auf der Liste terroristischer Organisationen.
Die Flagge dieser Organisation steht auch auf der Verbotsliste. Er öffnet sich jedoch oft in Shows und Acts.
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